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  1. #1
    kan2510 ist offline Fischfutter
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    Ausrufezeichen Ein Turnier selbst veranstalten!

    Hallo Leute!

    Ich bin neu hier im Forum und muss gleich meine erste Frage loswerden.

    Leider bin ich über die Suchfunktion und auch über Google nicht fündig geworden. Zumindest habe ich nicht die Antworten gefunden, die ich benötige!

    Ich/wir möchte gerne ein öffentliches Pokerturnier (in Deutschland) veranstalten.

    Das Turnier wird/soll in einem öffenlichen Café bzw. Bistro stattfinden.
    Eine Teilnahmegebühr wird verlangt. Diese wird ca. bei 10 - 15 Euro liegen.
    Als Gewinn werden Sachpreise angeboten.

    Fragen:
    1. Wie sieht es mit der Rechtslage aus?
    2. Was muss beachtet werden?
    3. Wo muss ich solch ein Turnier anmelden?
    4. Kommen evtl. Kosten (Gebühren/Bearbeitungsgebühren) auf mich zu? Wir hoch sind diese?
    5. Für die Organisation werden Flyer bzw. Plakate aufgehängt. Kostet das etwas? Muss ich das auch melden?
    6. Habe ich was vergessen?! Falls ja, bitte ich um Ergänzung!

    Ich bitte um zahlreiche Antworten.

    Vielen Dank!

    Gruß Kan

  2. #2
    Avatar von Bluthund
    Bluthund ist offline Moderator
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    2.290

    Standard

    1. Glücksspiel
    Poker ist grundsätzlich ein Glücksspiel und kein Spiel mit Gewinnmöglichkeit im Sinne von § 33d GewO und § 5a der Spielverordnung (§ 3 LottStV, § 1 Abs. 1 Nr. 1 der Spielbankordnung). Poker gegen Einsatz ist strafbar (§ 284 ff. StGB ) und darf in Deutschland nur in den dafür zugelassenen Spielbanken gespielt werden.

    2. Poker ohne Einsatz
    Strafbares Glücksspiel i. S. §§ 284 ff. StGB liegt nur dann vor, wenn im Rahmen eines Spiels für den Erwerb einer Gewinnchance ein Entgelt verlangt wird und die Entscheidung über den Gewinn ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt (§ 3 Abs. 1 Satz 1 LottStV). Unter Einsatz ist jede nicht ganz unbeträchtliche Summe zu verstehen, die in der Hoffnung erbracht wird, im Falle des „Gewinnens“ eine gleiche oder höherwertige Leistung zu erhalten, und in der Befürchtung, dass sie im Falle des „Verlierens" dem Gegenspieler oder Veranstalter anheim fällt.

    Der erste Anschein bei Pokerturnieren spricht für das Vorliegen eines Glücksspieles. Nur wenn zweifelsfrei kein Entgelt verlangt wird, liegt kein strafbares Glücksspiel im Sinne von §§ 284 ff. StGB vor. Dafür müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:

    1. Es darf kein Spieleinsatz geleistet werden.
    2. Jeder Spielgast darf nur einmal am Turnier teilnehmen. Eine Mehrfachbeteiligung
    an Vorrunden muss unterbunden werden.
    3. Der Veranstalter muss die Gewähr dafür bieten, dass er jeden verdeckten Spieleinsatz (neben den Spielmarken) an den Spieltischen unterbindet.
    4. Von den Teilnehmern darf nur ein Unkostenbeitrag erhoben werden, der zur Deckung der entstandenen Aufwendungen (Saalmiete, Personalkosten, Auslagen für die Herstellung von Spielmarken, Listen usw.) verwendet wird. In Anlehnung an Nr. 2 der Anlage zu § 5a SpielV kann davon ausgegangen werden, dass Unkostenbeiträge bis zu 15 € diese Voraussetzungen erfüllen. Höhere Beträge sind nur denkbar, wenn detailliert nachgewiesen wird, dass sie zur Deckung der Unkosten erforderlich sind.
    5. Der Unkostenbeitrag muss für das gesamte Turnier gelten. Von Spielern, die weiter gekommen sind, darf kein neuer Beitrag erhoben werden.
    6. Der Unkostenbeitrag darf nicht für die Beschaffung von Gewinnen verwendet werden.
    7. Jeder Spieler erhält eine einheitliche Anzahl von Spieljetons für die Teilnahme am Turnier. Es muss sichergestellt sein, dass zu keinem Zeitpunkt des Turniers Spielmarken nachgekauft werden können. Es darf auch kein Markt für die Spielmarken (z.B. Restjetons von ausscheidenden Spielern) entstehen. Es ist deshalb notwendig, dass die Marken eindeutig gekennzeichnet werden.
    8. Ausgelobte Preise dürfen ausschließlich von Sponsoren zur Verfügung gestellt werden. Es ist zulässig, darauf hinzuweisen, welche Sponsoren die Preise zur Verfügung gestellt haben.
    9. Gewinner eines Turniers sind die Spieler, die das meiste Spielgeld auf sich vereinigen.

    Sofern die Veranstaltung in Bereichen stattfinden soll, in denen Geldspielgeräte oder andere Spiele nach der Gewerbeordnung angeboten werden (z. B. Spielhallen), ist § 9 Abs. 2 SpielV zu beachten.

    3. Verfahren bei der Gemeinde / Sicherheitsbehörde
    Die Pokerturniere sind als öffentliche Vergnügung bei der Gemeinde schriftlich anzuzeigen (Art. 19 Abs. 1 LStVG).
    Die Veranstaltung von Pokerturnieren ohne Einsatz ist glücksspielrechtlich grundsätzlich nicht genehmigungspflichtig. Aus diesem Grund soll vermieden werden, dass die Veranstaltung in bescheidähnlicher Form „genehmigt“ wird. Es ist vielmehr zu empfehlen, die Anzeige nach LStVG zu bestätigen, dem Veranstalter den oben aufgeführten Katalog zu übermitteln und darauf hinzuweisen, dass nur dann keine Bedenken der Sicherheitsbehörden bestehen, wenn diese Hinweise strikt eingehalten werden.

    Die Sicherheitsbehörde kann die Veranstaltung untersagen, wenn zu besorgen ist, dass Straftaten begangen werden sollen. Die Sicherheitsbehörden entscheiden selbstständig nach eigenem pflichtgemäßen Ermessen. In die Entscheidungen können einfließen:

    - Die Sicherheitsbehörde könnte eine Veranstaltung untersagen, wenn die Örtlichkeit zu Bedenken Anlass gibt. Dies wäre z. B. dann der Fall, wenn in der Veranstaltungsstätte schon einschlägige Straftaten festgestellt worden sind.

    - Eine Unterbindung der Veranstaltung wäre auch dann möglich, wenn gegen die Person der Verantwortlichen wegen einschlägiger Straftaten Bedenken hinsichtlich der Zuverlässigkeit bestehen.

    - Aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bestehen erhebliche Bedenken, wenn Pokerturniere mehr als einmal im Monat am gleichen Ort stattfinden. Poker ist ein Glücksspiel, das in Spielbanken gespielt wird. Pokerturniere außerhalb von Spielbanken sind als Ausnahme und nicht als ständige Einrichtung anzusehen. Es widerspricht der Lebenserfahrung, dass bei diesen Dauereinrichtungen kein Einsatz geleistet wird. Aus diesem Grund kann eine Untersagung gerechtfertigt sein.

    Die Sicherheitsbehörden informieren immer die zuständige Polizeidienststelle von der Veranstaltung.

    4. Tätigwerden der Polizei
    Das Tätigwerden der Polizei ergibt sich aus Art. 3 Polizeiaufgabengesetz. Sie wird tätig soweit ihr die Abwehr einer Gefahr durch die Sicherheitsbehörde nicht oder nicht rechtzeitig möglich erscheint. Die Grundsätze der Zusammenarbeit zwischen Polizei und Sicherheitsbehörde bleiben unberührt.

  3. #3
    Avatar von 3anzai
    3anzai ist offline Highroller
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    27.04.2007
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    Standard

    Zitat Zitat von kan2510 Beitrag anzeigen
    Hallo Leute!

    Fragen:
    1. Wie sieht es mit der Rechtslage aus?
    2. Was muss beachtet werden?
    3. Wo muss ich solch ein Turnier anmelden?
    4. Kommen evtl. Kosten (Gebühren/Bearbeitungsgebühren) auf mich zu? Wir hoch sind diese?
    5. Für die Organisation werden Flyer bzw. Plakate aufgehängt. Kostet das etwas? Muss ich das auch melden?
    6. Habe ich was vergessen?! Falls ja, bitte ich um Ergänzung!

    Gruß Kan
    zu 1: Grau in Grau, kommt auch aufs Bundesland an, Süddeutschland ist noch einigermassen locker. Auf jeden fall: No Rebuy, nur gesponsorte Preise.
    zu 2: alles
    zu 3: Ordnungsamt
    zu 4: ganz sicher, wir sind in Deutschland !
    zu 5: werbung für das Turnier auf Plakaten etc ist auf jeden fall verboten ! flyer könnte man evt durchbekommen
    zu 6: Bestimmt hast was vergessen !

    Fazit: Für ein oder zwei Turniere würde ich mir nicht die Mühe machen.
    ohne Hilfe eines Juristen o.ä. würde ich nichtmal darüber nachdenken, die Durchführung muss absolut wasserdicht sein, sonst hat man ganz schnell ein Dickes Problem.
    Einzige möglichkeit wäre ein Turnier in der art: 10€ eintritt ins Lokal, darin enthalten 1 Getränk und die möglichkeit Poker zu Spielen, zu gewinnen gibts Sachpreise gestiftet vom Autohaus XY, oder Klamottenladen oder sonstwas.

    Wirklich sicher gehen kannst du nur mit einer Anfrage auf dem Ordnungsamt o.Ä. nur die können dir wirklich sagen was erlaubt ist und was nicht, wie gesagt 2 Dörfer weiter könnte es schon wieder ganz anders aussehen, am ende kommts auf den Sachbearbeiter aufm Amt an ....

  4. #4
    kan2510 ist offline Fischfutter
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    Erstens bedanke ich mich für Eure Bemühungen und Antworten!

    Was ich einfach nicht verstehen will, ist diese Bürokratie mit dem Ämtern!
    Sorry, wenn ich diesen Kraftausdruck verwende, aber keine "Sau" vom Ordnungsamt kennt sich aus!!!

    Hier in der meiner Umgebung gibt es 4 bzw. 5 Veranstalter, die regelmäßig jedes Wochenende ein Turnier veranstalten. Und zwar genau so, wie ich es beschrieben habe. 2 von den Veranstaltern behaupten sogar, dass sie keine schriftliche "Genehmigung bzw. Erlaubnis" vom Amt haben.
    Das kann und will ich einfach nicht glauben!

    Ich habe an die Stadtverwaltung geschrieben. Die haben mich an das Ordnungsamt verwiesen. Das Ordnungsamt konnte mir keine Auskunft geben. Die haben mich ans Gewerbeaufsichtsamt. Auch keine Info. Die meinten sogar, ich solle mich an die Polizei wenden.

    Hallo?! Geht´s noch? Was hat die Polizei damit zu tun?
    Gut! Sogar den Schritt bin ich gegangen. Ein alter Freund von mir ist Polizist und er meinte auch, dass die nicht zuständig seien.

    Ich weiß absolut nicht, wo ich noch anfragen soll...

    Heute habe ich erneute 2 Mails verschickt. Schauen wir mal, was jetzt rauskommt. Werde Euch auf dem Laufenden halten.

    Gruß Kan

  5. #5
    Pokern-im-Vest ist offline Fischfutter
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    Standard

    Hi Kan,
    ich organisiere selber Turniere (legal) und habe das als Gewerbeangemeldet.
    Wo kommst du den her ? Das ist durchaus entscheidend, weil es beiden verschiedenen Regierungsbezirken große Unterschiede gibt.
    Wenn du Fragen hast schick mir doch eine Mail.
    pokern-im-vest@gmx.de oder schau dir mal Neue Internetpräsenz an.
    Gruß Sebastian

  6. #6
    mocky999 ist offline Fischfutter
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    1

    Cool Ähnliches Problem!

    Hallo,

    ich habe mal einen Fernsehbericht gesehen wie 2 Leute ein Pokercafe eröffnet haben.
    Mich würde sowas auch reizen!
    Ich habe mit Interesse die Antworten oben gelesen.
    Meine Fragen:

    1. Wie soll man dann, wenn es so strenge Auflagen gibt damit Kohle verdienen?
    Ich kann ja nicht den ganzen Tag als Fürbitter durch die Stadt rennen um Sachpreise zu erbetteln. Klar, Getränke etc..! Macht aber das Kraut auch nicht Fett! Wenn ich nur so zum Spass spielen lasse kommt das Phänomen Onlinepoker um Spielgeld zum tragen. Jeder spielt jede Hand weil er nichts zu verlieren hat. Macht ja bekanntlich dann auch keinen Spass!
    2. Ich komme aus Bayern. Hier ist sogar das Bayrische Pokern ( Schafkopf ) in öffentlichen Bereichen ( auch Gaststätten, Cafe, Bistro um Geld verboten )
    Hat jemand Ahnung mit so einen Bistro, Cafe und kann mir hilfreiche Tipps geben?

    Danke und noch eine gute Hand!
    Geändert von mocky999 (17.11.2008 um 11:49 Uhr)

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