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Hallo Leute,
erstmal möchte ich mich vorstellen, ich bin hoaxnick, 25 Jahre alt und pokere seit 3 Jahren online und offline. Nun sind ein Freund und ich auf die Idee gekommen, ein Turnier bei uns in der Kleinstadt ins Leben zu rufen. Location und Zubehör ist vorhanden. Wir planen ein Buy-in zwischen 5-10 €. Gewinne sollen nur Sachpreise sein. Jetzt ist die Frage, in wie weit ich in Niedersachsen Genehmigungen für so ein Vorhaben brauche. Wir könnten das offiziell über einen Sportverein laufen lassen... Hat jemand von euch Erfahrungen mit so einer Idee? Wäre über Hilfe dankbar... |
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Ich kann dir zwar nicht wirklich helfen, denn das was ich weiss ist das die sachpreise nicht über 60,- liegen dürfen und sie nicht vom buy in gekauft werden sollen, sondern müssen gespendet sein. Das buy in darf auch kein buy in sein, sondern ein unkosten beitrag.
Aber was mich auch brennend interessiert ist, wo in niedersachsen soll das turnier denn sein? Ich komme nämlich auch aus niedersachsen. Gruß Kai
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All in
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Man kann ja ein nebengewerbe anmelden. Das kostet nicht viel und man hat einen gewissen frei betrag, den man nicht versteuern muss. Wie hoch der ist, weiss ich aber nicht mehr genau, ich glaube das waren 1500,- im jahr.
Da würd ich einfach mal beim gewerbeamt nachfragen.
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All in
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Ich würde beim örtlichen Ordnungsamt oder beim Innenministerium anfragen, um verbindliche Aussagen zu erhalten. Die Problematik ist, dass durch die Veranstaltung keine Gewinne erzielt werden dürfen (auch nicht für irgendwelche Gesellschaften, § 284 StGB
Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels (1) Wer ohne behördliche Erlaubnis öffentlich ein Glücksspiel veranstaltet oder hält oder die Einrichtungen hierzu bereitstellt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Als öffentlich veranstaltet gelten auch Glücksspiele in Vereinen oder geschlossenen Gesellschaften, in denen Glücksspiele gewohnheitsmäßig veranstaltet werden. (3) Wer in den Fällen des Absatzes 1 1. gewerbsmäßig oder 2. als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. (4) Wer für ein öffentliches Glücksspiel (Absätze 1 und 2) wirbt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. ) Die Startgebühr darf nur zur Kostendeckung genutzt werden.
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Der östlichste Pokerverein Deutschlands: www.poker-allianz.de |
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Also ich danke euch allen für die schnelle Hilfe. Scheint ein super Forum zu sein.
Wir werden wahrscheinlich kein Buy-In nehmen, sondern nur einen Unkostenbeitrag und dementsprechend Getränke und Snacks stellen. Die Preise werden wir von Sponsoren erhalten. ( 1. Platz ein DVD-Player, da freuen sich die Leute auch drüber) Wenn die ausgeschiedenen dann kleine SnG´s mit Pots machen.... da wird wohl kein Hahn nach krähen... Also danke für eure Antworten! @ Kai das wird in der Nähe von Uelzen sein. |
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Zitat:
Kann jemand bestätigen, dass so etwas Legal wäre und man das als Privatperson veranstalten darf (auch öfter als 1x) Mir schwebt so etwas nämlich auch vor und bin auch auf der Suche wie man das machen darf. Wie schon erwähnt darf man keinen Gewinn auf irgendwelche Weise machen... |
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@dunkler lord
das ist richtig. Ich habe hier auch alle Punkte vor mir liegen. Doch dort steht auch nur dass man keinen Gewinn erwirtschaften darf. (und noch paar andere Punkte wie Buy-In max. Gewinn, Rebuys etc etc...) Doch nehmen wir beispielsweise an, ich veranstalte das Turnier als Privatperson. Gut Preise werden "gesponsert" von einer Firma eines Freundes ![]() Dann schüttet man etwa die Hälfte der Gewinne aus. (andere Hälfte wurde für Preise ausgegeben) Und die andere Hälfte verschwindet einfach? Darf ich das als Privatperson überhaupt so handhaben? Pokerturniere veranstalten ja alle Veranstalter nur, weil sie auch eine Gewinnabsicht haben. Doch wie kann man das mit den Gewinnen legal regeln? Deswegen bin ich mir noch im unklaren ob ich als Privatperson einfach so Turniere veranstalten darf oder ob ich etwas übersehen habe. Zudem die Frage wie es aussieht mit einer Firma und was man dann für Auflagen hat. Freue mich über jede Antwort ![]() |
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