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  1. #21
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    Sodele, hab gestern abend mal meine Maus gefragt, die schafft im Rathaus. Die meint des isch gar kei Problem. Man meldet das in seiner Gemeinde an und entrichtet an diese direkt die sogenannte Glückspielsteuer. Je nach Größe der Veranstalltung ist die Steuer zu entrichten. Aber grundsätlich kein Problem.

    Wichtig nur:

    - ein Gewerbe muss angemeldet sein (Keine Privatpersonen)
    - eine Buchführung muss nachgewiesen werden können

    Da die Glückspiele nicht Aufgabe des Bundes sind, sondern immer von der Gemeinde selber verwaltet und überwacht werden, gibt es auch keine größeren schwierigkeiten beim beantragen. Hier gilt, je kleiner die Gemeinde, desto besser. Die Steuer behällt übrigens ohne abzüge die Gemeinde.

  2. #22
    Tjelfe ist offline Fisch
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    @ der dunkle Lord
    Das würde ich mir auf jeden Fall schriftlich geben lassen, aber dann vom Innenministerium, da schon der oben genannte Artikel schreibt, dass es sich um Landesrecht handelt und bisher habe ich kein MI gefunden, welches gewerbliches (und somit nachweisbar gewinnerzielendes) Glücksspiel außerhalb von staatlichen Spielbanken zulässt. Sollte ich hier voll neben der Bahn liegen (was ich nicht glaube, da mein jur. Studium dann voll für den Hintern gewesen wäre), bitte ich mal rechtsverbindliche Fundstellen zu posten (Urteile, Gesetzestexte usw.), man lernt ja gerade in dem Bereich nie aus.
    Ich denke, der einfachste Weg Klarheit in einer verbindlichen Aussage zu bekommen ist, in dem man einfach zum Ordnungs- oder Gewerbeamt geht und versucht das Gewerbe als Pokerturnierveranstalter (Glücksspielveranstalter) anzumelden. Ich habe dafür 2003 (man ist das schon wieder lange her) sehr schöne Blicke geerntet, aber selbstverständlich kein Gewerbeanmeldung.
    Also Versuch macht klug.
    In diesem Sinne, fragen kostet nichts und auch ohne RA bekommt man von den meisten Behörden eine Auskunft (und nur diese ist ja dann entscheidend).
    Der östlichste Pokerverein Deutschlands: www.poker-allianz.de

  3. #23
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    Hm, warscheinlich ist es, wie Du sagst, das Beste mal einfach zum Amt zu stiefeln und sich selber klarheit zu verschaffen. Glaube der große Unterschied zu ner Spielbank liegt in der Häufigkeit. Ein Tunier über den Verein zu starten is ja was anderes als dies Täglich im großen Stiel (Casino) aus zu üben.

  4. #24
    Avatar von FaLLout
    FaLLout ist offline Shark
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    also klarheit herrscht hier ja immer noch nicht.

    Also bei uns auf dem Rathaus können sie einem nur das sagen, was eingehalten werdne muss.
    Gewerbe, Gewinn etc. haben die Null (!) Ahnung von und konnten mir keine Auskunft geben.


    Nun meine Idee

    Vorab: Regeln bei uns:
    - Keinen Gewinn
    - No Rebuys
    - Max Buy-In 15
    - Gesponsorte Preise


    Nun gründet man ein Gewerbe, die Pokertische + Chips verleiht. (Person A)
    Ein Freund gründet nun ein Unternehmen, welches Poker Events veranstaltet. (Person B)

    Um ein Poker Event durchzuführen verleiht Person A an Person B die Pokertische gegen einen vorher abgemachten Preis.
    Somit kann man dann ja später auf einen Gewinn von 0 kommen.

    Habe ich etwas bei meinem genialen Plan übersehen oder wäre dies eine theoretische Lösung?


    mfg falli

  5. #25
    Avatar von FaLLout
    FaLLout ist offline Shark
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    ey schreibt ma was zu meiner idee

  6. #26
    Gunloda ist offline Fischfutter
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    Standard wir haben ja nun 2008....

    Hallo,

    zu Deiner Idee kann ich nix sagen. Aber die Regeln (bis 15 EUR, kein Re-Buy, gesponserte Preise).... war das nicht die Regelung nach dem Erlass, der bis 31.12.2007 gültig war? Nun ist ja irgendwo ein neues Zeitalter angebrochen und seit dem 01.01.08 haben wir den neuen Glücksspiel-Staatsvertrag...

    Fakt ist nun mal, dass man eine Genehmigung braucht. Und eine Genehmigung gibt es nicht, wenn man mit dem Veranstalten oder Vermitteln des Glücksspiels den Zielen von §1 des Staatsvertrages zuwiderläuft.

    §1 (Ziele des Staatsvertrages) in Kurzform sind:
    1. Entstehen von Glücksspielsucht und Wettsucht verhindern und Voraussetzungen zur Suchtbekämpfung schaffen.
    2. das Glücksspielangebot zu begrenzen und den natürlichen Spieltrieb der Bevölkerung in geordnete und überwachte Bahnen lenken (...)
    3. Jugend- und Spielerschutz gewährleisten
    4. sicherstellen, dass Glücksspiele ordnungsgemäß durchgeführt werden, die Spieler vor Betrug geschützt werden und die mit Glücksspiel verbundenen Folge- und Begleitkriminalität abgewehrt wird....

    Das sind (keine wörtlichen) Auszüge aus dem Staatsvertrag für Niedersachsen. Wenn nun die zuständige Behörde z.B. der Meinung ist, dass das vorgesehene Turnier nicht mit Punkt 2 zusammen passt, dann gibt es vermutlich keine Genehmigung..... alles Auslegungssache.

    Ich bin gespannt, wie es künftig überhaupt mit den Turnieren außerhalb von Casinos weitergeht.

  7. #27
    Avatar von FaLLout
    FaLLout ist offline Shark
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    schade, sonst keiner mehr ne Meinung zu meiner Idee?

  8. #28
    KingsCrown Gast

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    Zitat Zitat von FaLLout Beitrag anzeigen
    Doch nehmen wir beispielsweise an, ich veranstalte das Turnier als Privatperson.
    Gut Preise werden "gesponsert" von einer Firma eines Freundes
    Dann schüttet man etwa die Hälfte der Gewinne aus. (andere Hälfte wurde für Preise ausgegeben)


    Und die andere Hälfte verschwindet einfach?
    Darf ich das als Privatperson überhaupt so handhaben?
    Nicht dein Ernst, oder? "Verschwindet einfach". Das fällt ebenfalls heftigst unter Illegalität, und die Behöreden sind zur Zeit bei sowas nicht zimperlich. Da werden auch kleinere Turniere mit minimalen Gewinnen schnell Hops genommen.

    Pokerturniere veranstalten ja alle Veranstalter nur, weil sie auch eine Gewinnabsicht haben.
    Doch wie kann man das mit den Gewinnen legal regeln?
    Im Bezug auf Pokern gar nicht (Es sei denn, Du bist ein staatlich anerkanntes Glücksspielhaus). Aber es gibt doch soviele Möglichkeiten, am Rande Geld zu verdienen (Preislich attraktive Getränke, Essen, evtl. ein Pokerverkaufsstand, ...). Die Gewinne dürfen dabei aber auch nicht "verschwinden".

    Deswegen bin ich mir noch im unklaren ob ich als Privatperson einfach so Turniere veranstalten darf oder ob ich etwas übersehen habe.
    Klar kannst Du das. Bloß die Regeln musst Du einhalten.

  9. #29
    Avatar von FaLLout
    FaLLout ist offline Shark
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    Zitat Zitat von FaLLout Beitrag anzeigen
    also klarheit herrscht hier ja immer noch nicht.

    Also bei uns auf dem Rathaus können sie einem nur das sagen, was eingehalten werdne muss.
    Gewerbe, Gewinn etc. haben die Null (!) Ahnung von und konnten mir keine Auskunft geben.


    Nun meine Idee

    Vorab: Regeln bei uns:
    - Keinen Gewinn
    - No Rebuys
    - Max Buy-In 15
    - Gesponsorte Preise


    Nun gründet man ein Gewerbe, die Pokertische + Chips verleiht. (Person A)
    Ein Freund gründet nun ein Unternehmen, welches Poker Events veranstaltet. (Person B)

    Um ein Poker Event durchzuführen verleiht Person A an Person B die Pokertische gegen einen vorher abgemachten Preis.
    Somit kann man dann ja später auf einen Gewinn von 0 kommen.

    Habe ich etwas bei meinem genialen Plan übersehen oder wäre dies eine theoretische Lösung?


    mfg falli


    @Kingskrown..

    dieser Post war gemeint

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