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  1. #1
    bigxtc ist offline Fischstäbchen
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    Standard Pokerturnierserie in Hannover 2500,- Euro

    Nächstes Turnier Sonntag, 11.03.2007 Start : 16.00 Uhr
    CALL FOR ALL

    Poker - Turnierserie mit Finalpreisgeld über 2500,- im Café 8-Ball Hannover-Hainholz
    Start : Nächstes Turnier Sonntag, 11.03.2007 Start : 16.00 Uhr
    Anmeldung und weitere Infos unter 8ball sportsbar

    CU soon !
    Geändert von bigxtc (06.03.2007 um 22:18 Uhr)

  2. #2
    Avatar von Bricktop
    Bricktop ist offline Royal Flush
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    Daumen hoch

    Hört sich ja ganz gut an! Mal sehen, ob ich dabei bin :-)

    Greetings Bricktop

  3. #3
    Avatar von Mr.Sarfatti
    Mr.Sarfatti ist offline Angler
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    Ich dachte soetwas ist in Niedersachsen verboten.
    Denke aber mal ich schau mir das mal an.

  4. #4
    ramires77 ist offline Angler
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    Also ich glaube da hat sich einfach mal jemand nicht informiert. Eine Genehmigung vom Ordnungsamt hat der wohl nicht. Also not legal my friends. Sonst hätte ich sowas schon längst groß angekündigt und nur noch Turniere in Hannover veranstaltet. Einzige Möglichkeit er deckt mit den Buy-In die Kosten für die jeweilige Veranstaltung. Wie er dann aber so viel Geld ausschütten will ist mir ein Rätsel. Wenn dürfte er dann auch nur Sachpreise ausschütten. Aber eine einheitliche Rechtssprechung gibt es bis heute nicht. Also alles Interpretation.
    Geändert von ramires77 (11.02.2007 um 04:18 Uhr)

  5. #5
    ramires77 ist offline Angler
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    Poker und das Strafgesetz
    Pokern und das Strafgesetz

    Wann ist Pokern legal und wann mache ich mich strafbar.


    Grundsätzlich ist illegales Glücksspiel verboten.
    Die zentrale Vorschrift ist für den Spieler ist § 285 StGB. Dort ist geregelt, dass der Teilnehmer an einen öffentlichen Glücksspiel bestraft wird. Der Strafrahmen geht bis zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten.

    1. Glücksspiel
    Ein Glücksspiel liegt dann vor, wenn der Ausgang des Spieles allein oder hauptsächlich vom Zufall abhängt. Nach dieser Definition hätte damit ein Amateur die gleichen Chancen wie ein Profi, ein Turnier zu gewinnen.
    Unabhängig von der Realität wertet der Gesetzgeber Poker als ein Glücksspiel.
    Weiter erforderlich, um von einem Glücksspiel zu sprechen, ist ein nicht unerheblicher Einsatz. Eintrittsgebühren, die zu zahlen sind und auch nicht zurück gewonnen werden könne, fallen nicht darunter.

    Kein Glückspiel ist ein Unterhaltungsspiel, bei dem der Gewinn unbedeutend ist und das Geschicklichkeitsspiel, z.B. Billard.

    2. Öffentlich
    Öffentlich ist ein Glücksspiel, wenn einem unbegrenztem Personenkreis die Teilnahme möglich ist oder auch in geschlossener Gesellschaft Glücksspiele gewohnheitsmäßig abgehalten werden.

    3. Genehmigung
    Wenn einen staatliche Genehmigung vorliegt, entfällt die Strafbarkeit.

    Zwischenergebnis:
    Pokerspielen in staatlichen Casinos ist legal.
    Ebenso ist das Spielen eines Deutschen im Casino in Las Vegas nicht strafbar,
    Auch gelegentliche Home-Games im privaten Kreis sind nicht strafbar.

    4. Online-Poker
    Wenn ein deutsches Casino Online-Poker anbietet, gibt es keine Probleme.
    Die meisten spielen Online-Poker jedoch bei Casinos, die im Ausland ihren Sitz und jedenfalls keine deutsche Genehmigung haben.
    Dies ist auch ohne Probleme, wenn ohne Einsatz oder virtuellen Einsatz gespielt wird.
    Sollte jedoch um Geld gespielt werden, würde sich ein deutscher Spieler, der im Inland spielt, nach der Gesetzeslage strafbar machen.
    Ob und in welchem Maße das deutsche Strafrecht jedoch Anwendung findet, wenn im Internet ausländische Angebote angenommen werden, ist fraglich.
    Das deutsche Strafrecht ist anwendbar, wenn die „Tat“ im Inland verübt wird.
    Bei Nutzung des Internet wird davon ausgegangen, dass der Tatort dort ist, wo de Daten eingespeist bzw. runter geladen werden. Damit ist Tatort für einen Online-Spieler der Ort, wo sein Computer steht.
    So hat auch der BGB in seiner Entscheidung zur „Ausschwitz-Lüge“ geurteilt. Danach ist in den Fällen von Volksverhetzung über das Internet das deutsche Strafrecht anwendbar.
    Diese Ansicht ist aber äußerst umstritten und wird über die Begriffe „abstrakte Gefährdungsdelikte“ und „Erfolgsort“ geführt.
    Eine Auffassung geht davon aus, dass bei Online-Poker der Erfolgsort der Sitz des Servers ist, also regelmäßig das Ausland. Damit ist der deutsche Spieler kein „Täter“ im Inland, das er ja im Ausland spielt und es nur im Inland sieht.
    Die andere Ansicht, die von einer Strafbarkeit ausgeht, nimmt dagegen an, dass alle Online-Casinos in Deutschland strafrechtlich zu verfolgen sind, da diese ja illegales Glücksspiel in Deutschland via Internet anbieten. Damit müsste die deutsche Justiz weltumfassend tätig werden, genauso wie das Internet.

    Da diese Frage nicht abschließend geklärt ist, ist die deutsche Justi auch sehr zurückhaltend, was die strafrechtliche Verfolgung von Online-Poker anbelangt. Mir ist kein Fall einer Verurteilung bekannt, bei dem der Nutzer von Online-Casinos bestraft wurde (außer vielleicht durch Verlust seines Einsatzes).



    In der nächsten Ausgabe des Deutschen Casino und Pokermagazins werden wir uns mit der Frage beschäftigen: Muss ich auf Gewinne Steuern zahlen?

    Gaius von der Locht, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerecht, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Klenzestraße. 22, 80469 München, Telefon: 089-26019900, vdlocht@anwalt-muc.de

  6. #6
    bigxtc ist offline Fischstäbchen
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    Standard

    Hallo !
    Haben uns informiert.
    In der Form wie wir es anbieten ist das legal. Einer Genehmigung vom Amt bedarf es nicht, sofern legal. Sobald illegal, kann es logischerweise keine Genehmigung geben.
    Dieses Turnier erfolgt nach Rücksprache mit dem Ordnungsamt, der Gewerbeaufsicht, dem LKA und der StA Hannover.
    Bis bald !

  7. #7
    Avatar von ALx63
    ALx63 ist offline Highroller
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    geldspiele sind in DL illegal, egal was dir das amt zugesichert hat. laß dir erstmal alles schriftlich geben ansonsten dauert das turnier vielleicht 'ne ½ stunde.

  8. #8
    Avatar von Mr.Sarfatti
    Mr.Sarfatti ist offline Angler
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    Also ich bin auf jeden Fall dabei. Entweder für ein schönes Spiel, oder für eine klasse show wenn der laden zu gemacht wird.
    Also, wir sehen uns.

    Sven

  9. #9
    Avatar von Jan_ack
    Jan_ack ist offline Fischfutter
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    Standard ominöses Pokerturnier

    Hallo xtc

    also ich kann dir versichern, das deine Geschichte die du da machst völlig illegal ist. Wir von Pokertreffen.com haben nicht nicht umsonst ein Rechtsgutachten für mehrer tausend euro anfertigen lassen. Dazu kommt das das jeder Spieler der sich anmeldet auch strafbar macht. Jede öffentliche Veranstalltung bei der Eintritt, Teilnahmegebühren oder Aufwandsentschädigungen verlangt werden bedarf einer SCHRIFTLICHEN GENEHMIGUNG des Niedersächischem Innenminesterium.
    Ich kann euch gerne Kontakt möglichkeiten des Vorsitzenden für Glücksspiel Herrn Nienstedt geben.
    Sollte es bei eurer Veranstalltung zu einer Kontolle kommen, könnt Ihr mit einer Strafe in Höhe von 50.000 Euro rechnen.
    Jeder Teilnehmer ist verpflichtet sich vor Teilnahme eine Genehmigung des Niders.Innenminestrium vorlegen zu lassen. Denn hier gilt sonst Unwissenheit schütz vor Strafe nicht.
    Informier dich doch nochmal beim Niedersächsischem Innenminesterium, denn nur hier kannst du unter angabe deiner Steuernummer eine Genehmigung beantragen. Hat nix mit LKA oder GAA zu tun.

  10. #10
    Avatar von Jan_ack
    Jan_ack ist offline Fischfutter
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    Standard Bestätigung durch das TV

    Hallo nochmal
    Wer es nicht glaubt, kann sich ja mal den TV Beitrag von unserem letzten Turier anschauen. Da hört man in den ersten Sätzen die wirkliche Wahrheit. "Das Spiel um Geld ist in Niedersachsen verboten" mit aussnahme von Casinos.
    Link : Putfile - Download

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