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Eine erfreuliche Nachricht für alle Importeure: Ab dem 01.12.2008 erfolgt eine Anhebung der Wertgrenze für Kleinsendungen von 22 Euro auf 150 Euro.
Quelle zoll.de: Anhebung der Wertgrenze für Kleinsendungen |
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Zitat:
Fragen zum Internethandel Wenn das wirklich stimmt und das bei Dir auf dem Zettel stand/steht finde ich das ehrlich gesagt ziemlich dreist. Ich muss eh noch beim Zoll anrufen (hatte ich wieder verdrängt) und die Sache mit der Einfuhr unterschiedlicher Produkte klären. Dann tische ich denen die Geschichte gleich auch noch mit auf. |
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Las das besser mit dem Auftischen, ich glaub ich hab das mit der 45 € Freigrenze bei Geschenken verwechselt. Die gilt bei E-Commerce nicht. Die 22 € Freigrenze gilt natürlich bei Online-Bestellungen.
Sorry für die Verwirrung. E-Commerce |
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So aus aktuellem Anlass (ist ja bald Dezember
) hol ich das nochmal raus.Laut Zoll.de gilt die Erhöhung der Freigrenze lediglich auf den Zollsatz (bei Pokerchips 0%) und NICHT auf die Einfuhrumsatzsteuer. Da gilt weiterhin die 22 € Freigrenze. Der obige Link funktioniert auch nicht mehr. Scheint also so, als ob der Zoll voreilig einfach eine falsche Nachricht im Umlauf gebracht hat. |
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