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  1. #1
    KingsCrown Gast

    Ausrufezeichen Zoll: Zollfreier Import bis 150 Euro ab 01.12.08

    Eine erfreuliche Nachricht für alle Importeure: Ab dem 01.12.2008 erfolgt eine Anhebung der Wertgrenze für Kleinsendungen von 22 Euro auf 150 Euro.

    Quelle zoll.de: Anhebung der Wertgrenze für Kleinsendungen

  2. #2
    Avatar von Matt255
    Matt255 ist offline Poker Gott
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    Als ich das Paket beim Zoll abgeholt hatte, stand auf einem Zettel sehr groß:
    Die 22 € Freigrenze gilt NICHT bei Online-Bestellungen.

    Deshalb ist es fraglich, dass diese neue Freigrenze überhaupt für Online-Bestellungen gilt.

  3. #3
    KingsCrown Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Matt255 Beitrag anzeigen
    Als ich das Paket beim Zoll abgeholt hatte, stand auf einem Zettel sehr groß:
    Die 22 € Freigrenze gilt NICHT bei Online-Bestellungen.

    Deshalb ist es fraglich, dass diese neue Freigrenze überhaupt für Online-Bestellungen gilt.
    Ehrlich gesagt klingt mir das ziemlich stark nach Willkür. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es neben privaten und kommerziellen Sendungen auch noch kommerzielle Sendungen bestellt über einen Online-Anbieter gibt. Das steht auch so auf den Zollseiten zum Internethandel:

    Fragen zum Internethandel

    Wenn das wirklich stimmt und das bei Dir auf dem Zettel stand/steht finde ich das ehrlich gesagt ziemlich dreist.

    Ich muss eh noch beim Zoll anrufen (hatte ich wieder verdrängt) und die Sache mit der Einfuhr unterschiedlicher Produkte klären. Dann tische ich denen die Geschichte gleich auch noch mit auf.

  4. #4
    Avatar von Matt255
    Matt255 ist offline Poker Gott
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    Las das besser mit dem Auftischen, ich glaub ich hab das mit der 45 € Freigrenze bei Geschenken verwechselt. Die gilt bei E-Commerce nicht. Die 22 € Freigrenze gilt natürlich bei Online-Bestellungen.

    Sorry für die Verwirrung.

    E-Commerce

  5. #5
    Avatar von ChipFreak
    ChipFreak ist offline Poker Gott
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    Heißt das denn nun, dass die 19% EUSt wegfallen oder gilt das nur für den Zoll der z.B. für Textilien erhoben wird

  6. #6
    KingsCrown Gast

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    Zitat Zitat von ChipFreak Beitrag anzeigen
    Heißt das denn nun, dass die 19% EUSt wegfallen oder gilt das nur für den Zoll der z.B. für Textilien erhoben wird
    Hättest Du auf den Link geklickert wüsstest Du es. Hier noch einmal der relevante Teil über Kleinsendungen:

    Zitat Zitat von zoll.de
    Sendungen von Waren mit geringem Wert, die im Sinne des Zollrechts unter Zollbefreiung in den zollrechtlich freien Verkehr überführt werden, sind in Deutschland auch von der Einfuhrumsatzsteuer (§ 1 Abs. 1 EUStBV) und ggf. der besonderen Verbrauchsteuer (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 EVerbrStBV) befreit. Darüber hinaus ist Röstkaffe und löslicher Kaffee im Sinne des § 2 Nr. 2 KaffeeStG von der Verbrauchsteuerbefreiung ausgeschlossen (§ 2 EVerbrStBV).
    Es fallen weder Einfuhrumsatzsteuer noch Zollsätze an.

  7. #7
    Avatar von ChipFreak
    ChipFreak ist offline Poker Gott
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    Zitat Zitat von KingsCrown Beitrag anzeigen
    Hättest Du auf den Link geklickert wüsstest Du es. Hier noch einmal der relevante Teil über Kleinsendungen:



    Es fallen weder Einfuhrumsatzsteuer noch Zollsätze an.
    Das hätte ich echt ma machen können, aber ich hatte gestern 3std. Verwaltungsrecht. Da hab ich erstma die Schnauze voll von Kleingedrucktem

  8. #8
    Avatar von mexx312
    mexx312 ist offline Poker Star
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    also meine beiden ladungen fauc(kamen einzelnd) landeten auch im zoll udn ich musste nichts bezahlen. nette sache finde ich

  9. #9
    KingsCrown Gast

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    Zitat Zitat von mexx312 Beitrag anzeigen
    also meine beiden ladungen fauc(kamen einzelnd) landeten auch im zoll udn ich musste nichts bezahlen. nette sache finde ich
    Ohja, sehr nett sogar! Ich importiere meine Sendungen dann in Zukunft immer über Dich.

  10. #10
    Avatar von Matt255
    Matt255 ist offline Poker Gott
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    So aus aktuellem Anlass (ist ja bald Dezember ) hol ich das nochmal raus.

    Laut Zoll.de gilt die Erhöhung der Freigrenze lediglich auf den Zollsatz (bei Pokerchips 0%) und NICHT auf die Einfuhrumsatzsteuer. Da gilt weiterhin die 22 € Freigrenze.

    Der obige Link funktioniert auch nicht mehr. Scheint also so, als ob der Zoll voreilig einfach eine falsche Nachricht im Umlauf gebracht hat.

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