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Hallo zusammen, ich kram das Thema hier nochmal nach oben :-)
Mein Plan ist es eigentlich, (sagen wir mal) 500 Chips in den USA zu holen und dann zu einem guten Freund, quasi "großer Bruder"/Familie, in den Staaten schicken zu lassen. Der soll mir dann ein Geschenk schicken... dann dürfte doch eigentlich gar nichts dabei sein, oder? Wenn er jetzt noch ein Briefchen reinlegt... verspätetes Weihnachtsgeschenk... Ob das wohl funktioniert O_o Btw. kennt sich der Zoll eigentlich mit Pokerchips aus? Wenn man jetzt gebrauchte Paulsons mit 40 Cent/Stück ansetzt? Lieben Gruß und Dank, Andy Edit: Hab den post mal ein wenig entschärft Geändert von GPTrader (21.01.2008 um 12:58 Uhr). |
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@de Bade: Sorry, habe ein wenig übertrieben, sollte wirklich nicht so rüberkommen als würde ich eine Straftat propagieren wollen.
Nun, es geht auch nicht um neue Paulsons, sondern gebrauchte und die auch nicht von einem Händler bezogen. Auch habe ich keine 500 Euronen für Pokerships fllüssig, von daher wird es eh nicht um einen so hohen Betrag gehen... Aber meine Frage bleibt bestehen, sollte ich bwps. teure Chips im Ausland deutlich unter hiesigem Wert erhalten, was versteuer ich denn dann? Den Kaufpreis? Den "Ortswert"? |
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Zitat:
(Rein fiktive Rechnung) Und auf genau diese 385$ müsstest Du dann meines Wissens 19%EUSt zahlen. evtl. noch 3% Bearbeitungsgebühren aber da bin ich mir grad nicht so sicher.
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Biete: 40 grüne PaulSon PrivateCardroom NCV und 300 unbespielte CasinoRoyales, Koffer inklu! |
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Du möchtest es nicht als Straftat ausrufen?!? Den Ablauf den Du beschriebst erfüllt aber alles was dazu gehört. Verfälschung des eigentlichen Wertes und damit geminderte bzw. keine Einfuhrabgaben. Ist ein Steuervergehen und somit nicht legal, egal wie Du das Kind nun nennst!
Ob sich der Zoll damit auskennt??? Hängt stark von dem Beamten ab, sollte er Zweifel haben wird es eine Überprüfung geebn. Wenn es nur geringe Mengen sind wird es wahrscheinlich nicht dazu kommen, das ändert nichts an der Tatsache das es nciht legal ist. Einfuhrabgaben= Einfuhrumsatzsteuer 19% + eventuellen Zoll ( hängt von der Zolltarifnummer ab ) Warenwert in Euro, wird zum offiziellen Kurs des Zolls umgerechnet, + Transportkosten bis zum Eintritt in die EU = Zollwert ( darauf wird der Zoll prozentual erhoben ) Zollwert + Zoll = Berechnugsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer EuSt + Zoll = Gesamtbetrag der Einfuhrabgaben Hoffe das es verständlich war. Gruß Tron
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Die Wahrheit war noch nie schön.......! |
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Der Zoll kann aufgrund des enormen Aufkommens an Sendungen nur Stichproben durchführen. Daher kann man zwar hoffen das alles ohne Kontrolle durch geht aber es muss eben nicht so sein.
Kann gut gehen.... muss aber nicht.
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Die Wahrheit war noch nie schön.......! |
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Zitat:
Gelderleichterung = (Warenwert plus Zollsatz plus Versand) plus EuSt Also bei 500$ für Chips und 100$ Versandkosten und einem fiktiven Zollsatz von 5% sind das (500$ + 500$ * 0,01 + 100$) * 0,19 = 605$ * 0,19 = 114,95$ harte, abzudrückende Dollar. |
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