Du möchtest es nicht als Straftat ausrufen?!? Den Ablauf den Du beschriebst erfüllt aber alles was dazu gehört. Verfälschung des eigentlichen Wertes und damit geminderte bzw. keine Einfuhrabgaben. Ist ein Steuervergehen und somit nicht legal, egal wie Du das Kind nun nennst!
Ob sich der Zoll damit auskennt??? Hängt stark von dem Beamten ab, sollte er Zweifel haben wird es eine Überprüfung geebn. Wenn es nur geringe Mengen sind wird es wahrscheinlich nicht dazu kommen, das ändert nichts an der Tatsache das es nciht legal ist.
Einfuhrabgaben= Einfuhrumsatzsteuer 19% + eventuellen Zoll ( hängt von der Zolltarifnummer ab )
Warenwert in Euro, wird zum offiziellen Kurs des Zolls umgerechnet, + Transportkosten bis zum Eintritt in die EU = Zollwert ( darauf wird der Zoll prozentual erhoben )
Zollwert + Zoll = Berechnugsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer
EuSt + Zoll = Gesamtbetrag der Einfuhrabgaben
Hoffe das es verständlich war.
Gruß
Tron
Die Wahrheit war noch nie schön.......!
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