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Ergebnis 1 bis 9 von 9
  1. #1
    GPTrader ist offline Shark
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    Standard Einfuhrumsatzsteuer - 7% oder 19%

    Hey! Zu Beginn möchte ich sagen, dass ich kein Jurist bin und mein Ansatz von daher von Anfang an zum Scheitern verurteilt sein mag. Ist dies der Fall, kann dieses Thema gerne in's Datennirvana geschossen werden

    Wie auch schon in diesem Thema erörtert wurde, entfällt auf die Einfuhr von Pokerchips keine Zollschuld. Daher möchte ich mich hier lediglich mit der Einfuhrumsatzsteuer beschäftigen.

    Dennoch fällt unter Umständen eine Einfuhrumsatzsteuerschuld an.
    Grundlage für die Bemessung der Einfuhrumsatzsteuer ist der Zollwert (§ 11 Absatz 1 UStG). Nach dem GATT ist der Zollwert entweder
    • der Transaktionswert für die eingeführte Ware (Artikel 1 GZK) oder
    • der Transaktionswert für gleiche Waren (Artikel 2 GZK) oder
    • der Transaktionswert für gleichartige Waren (Artikel 3 GZK) oder
    • ein nach bestimmten Kriterien berichtigter Verkaufspreis im Einfuhrland (sog. "Deduktive Methode", Artikel 5 GZK) oder
    • ein aus den Herstellungskosten errechneter Wert (Artikel 6 GZK) oder
    • der nach der so genannten Schlussmethode geschätzte Wert (Artikel 7 GZK).

    Die Methoden sind der Reihe nach stufenweise zu prüfen, d.h. es ist stets als erstes festzustellen, ob eine Zollwertermittlung nach Nr. 1 (Transaktionswert eingeführter Waren) durchgeführt werden kann ("Zollwerttreppe"). Es können also nicht einfach so die Herstellungskosten der Chips angesezt werden. Die Ermittlung des Zollwertes auf der Grundlage des gezahlten oder zu zahlenden Preises ist demnach die wichtigste und die in der Praxis mit Abstand gebräuchlichste Methode.
    Der so ermittelte Zollwert, ergänzt um den ggf. geschuldeten Zollbetrag, stellt die Bemessungsgrundlage der Einfuhrumsatzsteuer dar.

    Der Regelsteuersatz beträgt 19 % der Bemessungsgrundlage und ermäßigt sich bei bestimmten Waren (insbesondere Lebensmittel, Bücher, Zeitungen, Kunstgegenstände, Sammlungsstücke sowie orthopädische Apparate und Vorrichtungen) auf 7 %.

    Fraglich ist, ob Pokerchips in diesem Sinne als Sammlungsstücke gesehen werden können. In einem Amtsblatt der Europäischen Union bzw. im Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik 2009 des statistischen Bundesamtes steht für Sammlungsstücke unter der Warennummer 9705 folgendes:
    Zoologische, botanische, mineralogische oder anatomische Sammlungsstücke und Sammlungen; Sammlungsstücke von geschichtlichem,archäologischem, paläontologischem, völkerkundlichem oder münzkundlichem Wert.
    Weiter erläutert Anlage 2 des UStG Sammlungsstücke mit münzkundlichem Wert als
    aa) kursungültige Banknoten einschließlich Briefmarkengeld und Papiernotgeld, (aus Position 9705 00 00)
    bb) Münzen aus unedlen Metallen, (aus Position I 9705 00 00)


    Zu einem abschließenden Ergebnis komme ich bisher leider nicht, da mir dann doch die juristischen Kenntnisse fehlen. Vielleicht gibt es aber Meinungen dazu.

    Liebe Grüße,
    Andy
    Geändert von GPTrader (07.07.2009 um 17:59 Uhr)

  2. #2
    Avatar von ChipFreak
    ChipFreak ist offline Poker Gott
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    Standard

    Also beim Zoll musste 19% bezahlen...das weiß ich.

    Was hast Du denn vor? Versuchst Du da drumrum zu kommen indem Du sagst das Pokerchips keine Sammlergeschichte sind? Also ich gehe mal davon aus, dass für Privat importierte Waren, die unter keine Sonderregelung wie z.B. Textilien fallen, generell 19% Einfuhrsteuer zu zahlen sind.

  3. #3
    Avatar von Matt255
    Matt255 ist offline Poker Gott
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    aa) kursungültige Banknoten einschließlich Briefmarkengeld und Papiernotgeld, (aus Position 9705 00 00)
    bb) Münzen aus unedlen Metallen, (aus Position I 9705 00 00)
    Und Pokerchips sind mal eindeutig nix von dem dem, weder Papiergeld noch Münzgeld, noch Briefmarken.
    Also wirst du 19% bezahlen müssen, damit musst du dich abfinden. Vorausgesetzt, wenn das Paket auch beim Zoll landet (war bei mir in bisher 16 von 17 Fällen so).

    Oder lass sie dir in Envelopes schicken. Da war bei mir die Rate bei 0 von 6, da die (normalerweise) nicht zum Zoll kommen, was meistens daran liegt, weil die Paketzusteller bei den Envelopes nicht darauf achten.

  4. #4
    Avatar von fleischjunge
    fleischjunge ist offline Poker Star
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    Zitat Zitat von Matt255 Beitrag anzeigen
    Oder lass sie dir in Envelopes schicken. Da war bei mir die Rate bei 0 von 6, da die (normalerweise) nicht zum Zoll kommen, was meistens daran liegt, weil die Paketzusteller bei den Envelopes nicht darauf achten.
    Alle Sendungen gehen durch den Zoll, aber nicht alle werden geöffnet. Ich hab in den letzten 2 Wochen 4 Envelopes bekommen. Auf allen war ein deutscher Zollstempel (Aufschrift: Zollamtlich abgefertigt). 2 von den 4en waren geöffnet und ich musste die USt an den Briefträger löhnen. Ist anscheinend alles Glückssache...

  5. #5
    GPTrader ist offline Shark
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    Zitat Zitat von Matt255 Beitrag anzeigen
    Und Pokerchips sind mal eindeutig nix von dem dem, weder Papiergeld noch Münzgeld, noch Briefmarken.
    Also wirst du 19% bezahlen müssen, damit musst du dich abfinden. Vorausgesetzt, wenn das Paket auch beim Zoll landet (war bei mir in bisher 16 von 17 Fällen so).
    Najaaaa... zum einen sind den deutschen Behörden Pokerchips wohl eher unbekannt. Nicht so wie Briefmarken oder altes Geld. Sonst wären sie da bestimmt auch mit aufgeführt
    Eigentlich wollte ich nur auf den münzkundlichen Wert hinaus. Hierfür habe ich keine Definition gefunden. Ich meine, ich denke hier nicht an irgendwelche Homegame Paulsons oder Customs ASMs, sondern vielmehr an einzelne (teils seltene) Casino Samples. Schließlich stellten sie auch mal eine Währung dar. Zu guter Letzt darf man den hohen Blei-Anteil (unedles Metall) auch nicht unter den Tisch kehren
    Geändert von GPTrader (07.07.2009 um 19:29 Uhr)

  6. #6
    Avatar von Matt255
    Matt255 ist offline Poker Gott
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    Zitat Zitat von fleischjunge Beitrag anzeigen
    Alle Sendungen gehen durch den Zoll, aber nicht alle werden geöffnet.
    Im Prinzip richtig. Die Sendungen werden bei der Zollkontrolle am Flughafen geöffnet, falls Schmuggel oder sonstiges vermutet wird.

    Dann kriegen alle Sendungen, die über der Freigrenze liegen, einen Aufkleber "ZUM ZOLLAMT LIEFERN, NICHT DIREKT ZUSTELLEN" (oder wie der auch immer heisst) und von da an SOLLTE das Paket auch direkt ans Zollamt geschickt werden. Viele Paketzusteller kennen sich nicht damit aus oder lesen das nicht richtig und stellen das Paket aber trotzdem zu.

    Wenn die dann doch zum Zollamt geschickt werden und keine Rechnung von aussen sichtbar ist, aus der man den Wert ableiten könnte, muss man das Paket abholen. Ist eine Rechnung vorhanden, muss man dann die Steuer und ggf. den Zoll beim Paketzusteller bezahlen.

    Also alle gehen durch den Zoll am Flughafen, aber ob die dann auch beim zuständigen Zollamt ankommen, das ist eben Glücksache.

    Ich hatte wie gesagt mindestens 6 Envelopes die so bei mir angekommen sind, OHNE Zollabfertigungsstempel.

  7. #7
    n1ck312 ist offline Fischfutter
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    Muss man, falls man erwischt wird nur die 19% nachbezahlen oder kommt da noch eine Strafgebühr drauf ?

  8. #8
    Avatar von fleischjunge
    fleischjunge ist offline Poker Star
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    ...nur die 19%!

  9. #9
    Avatar von Matt255
    Matt255 ist offline Poker Gott
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    Wohlgemerkt nur beim Postversand und ich denke mal den meinst du auch.

    Wenn du auf dem Flughafen durch den grünen Ausgang gehst und erwischt wirst, musst du in der Regel die Steuer bezahlen und noch eine Strafe, die der gleichen Höhe entspricht (also 2x 19% in diesem Fall).

    Und "erwischt" ist irgendwie der falsche Ausdruck, du musst davon ausgehen, dass du die Einfuhr versteuern musst. Das ist normale Praxis. Es ist ja nicht illegal sich (legale) Sachen zu importieren.

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