Kack-Login, ich muss alles nochmal schreiben.....

Prinzipielle Fragen:
-Markenhändler oder freier Händler?
-Scheckheftgepflegt= (Inspektionsstempel?)
-Laufleistung?
-Preis?

Zahnriemen gerissen kommt in 99,5% der Fälle von zu hoher Laufleistung bzw. Überalterung (10 Jahre und mehr).
Der Rest sind Montagefehler NACH der Erneuerung des Riemens.
Intervalle des Wechsels reichen von 60.000km/5Jahre bei älteren Fzg. BJ2000 und früher, über 90.000 und 6 Jahre (viele VW-Diesel-Klopper usw.) bis zu 150.000/10 Jahre bei filigranen Benzinmotoren.
Viele V6/V8 Motoren haben anstatt Zahnriemen eine Steuerkette, die nie gewechselt wird, sondern nur nach 15-20 Jahren rappelt, weil die Glieder/Gleitschienen verschleissen.

Wenn der Riemen reisst und die Kolben an die Ventile schlagen, kann, im besten Falle folgendes passieren:
Die Kolben berührern die Ventile einigermassen grade, dadurch verformen sich nur die Ventilteller. Daher wird dann "nur" der Kopf abgebaut, zerlegt, neue Ventile eingesetzt, Motor grundgeprüft und dann wieder fahrtüchtig gemacht.
Trotzdem liegen wir hier bei einer Reparatur (komplett mit Arbeitszeit und Teilen) LOCKER im 4-stelligen €-Bereich, bei Alfa rechne ich mal so um die 1800-2300€ (übern Daumen ohne Gewähr).

Im schlechtesten Fall haben die Kolben die Ventile samt Schaft krummgebolzt, die Kolben haben Einschläge, die Pleuelstangen haben einen Schlag abbekommen und sind verzogen, die Kurbelwelle hat Schläge abbekommen und ist verzogen/eingelaufen, die Ventile sitzen in der Bohrung im Kopf fest, dadurch hats die Nockenwelle verzogen/zerbrochen, sprich: Schicht im Schacht.
Das zu reparieren lohnt wahrscheinlich nicht, falls dein Auto nicht gerade eh 200.000€ gekostet hat. Da braucht man schon (fast) einen komplette Austaushmotor (meistens sind das generalüberholte Motoren, die schon ein paar KM drauf haben) welcher alleine schon zwischen 2-5k€ kosten kann, ohne weitere Teile, Zeit etc.

Soviel zum Schaden.

Jetzt bleibt offen:
Hat der Händler eine Inspektion vor dem Verkauf durchgeführt?
Oder wurde das vollkommen ausgeschlossen?
Auto gekauft "wie gesehen"?
Wurden die Wartungsintervalle eingehalten?
Wurde der Zahnriemen schonmal gewechselt? Evtl. sogar vom Händler selbst gerade erst? (dann ist er IMO haftbar!)
Ansonsten gilt: Gewährleistung ist nicht unbedingt gleichzusetzen mit Garantie (rechtlich)

Gibt einige Beispiele:
Der Händler haftet ganz und gar nicht automatisch für Mängel, die innerhalb der ersten 6 Monate auftreten. Er trägt für solche Mängel lediglich die Beweislast, dass die Defekte schon im Zeitpunkt der Übergabe vorhanden waren. Sobald jedoch offensichtlich ist, dass ein Mangel zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorhanden gewesen sein kann, haftet auch nicht der Händler aus Gewährleistung.

Beispiel: Das Getriebe. Ein Getriebe, das zum Zeitpunkt der Übergabe funktioniert und dann innerhalb der ersten 6 Monate kaputt geht, ist grundsätzlich kein Fall der Gewährleistung. Es sei denn, ein versteckter Mangel führte erst zum Getriebedefekt. Einen solchen Mangel muss dann jedoch in jedem Fall der Käufer nachweisen. Die zeitliche Komponente zu beweisen, also dass der Mangel schon beim Kauf vorlag bzw., dass nicht, liegt dann widerum beim Händler.

Wikipedia sagt dazu ziemlich genau das hier:
Händler und andere gewerbliche Verkäufer (z. B. Unternehmen, Gewerbetreibende und Freiberufler beim Verkauf des Firmenwagens) sind zu einer 2-jährigen Gewährleistung (auch Sachmängelhaftung) gesetzlich verpflichtet, dürfen diese für Gebrauchtwagen jedoch vertraglich auf ein Jahr verkürzen. Die Gewährleistung gilt für den fehlerfreien (nicht mängelbehafteten) Zustand des Fahrzeuges bei der Übergabe, nicht jedoch für üblichen Verschleiß aus bisherigem Gebrauch, üblichen Verschleiß im Laufe des späteren Gebrauchs durch den Käufer oder spätere Schäden aus nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch durch den Käufer, z. B. bei Motorschäden durch Tuning.

Insbesondere haftet der Verkäufer auch für ihm unbekannte Mängel; verschweigt er ihm bekannte Mängel, so ist dies Arglistige Täuschung.

Das könnte man dann folgendermaßen auslegen:
-Wusste der Händler, dass der Riemen WEIT überfällig ist, hat ihn aber dringelassen, haftet er und du könntest ihn sogar belangen.
-Wusste er es nicht (keine Einträge im Heft, keine inspektion gemacht etc.) haftet er trotzdem innerhalb der Gewährleistung, denn due hast ja ein MANGELFRIES Auto gekauft, und 2000km sind keine erheblich grosse Laufleistung, in der allzuviel kaputtgehen kann, was nicht vorher zumindestens schon kurz vorm kaputtgehen war, sprich: Der Riemen reisst höchstwahrscheinlich NICHT bei 90.001 km, wenn man den Intervall verpasst. Bei 50.000 überm Intervall drüber allerdings ist es nur eine Frage der Zeit, nicht die Frage OB.