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  1. #1
    DaltonDK_70 ist offline Poker Profi
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    Standard Foto im Ebay kopiert - Strafe

    Meine Kollegin erzählt grad, sie hat Schuhe bei ebay verkauft und als Produktfoto ein Foto von einer anderen Seite kopiert.
    Es kam erst eine Mahnung von ebay und die Versteigerung wurde gestoppt.
    Dann, nach etwas über einer Woche kam ein Schreiben von der Eigentümerin des Fotos, mit einer Rechnung über 120 Euro + 7,50 Bearbeitungsgebühr.
    Außerdem soll sie noch ne Unterlassungserklärung unterschreiben.

    Schon jemand hier Erfahrungen mit sowas gemacht?
    Wie erkennt man eigentlich, ob man ein Foto verwenden darf, oder nicht?
    If the ocean was whiskey and I was a duck, I´d dive to the bottom and give it a suck.

  2. #2
    Avatar von Zartbitter
    Zartbitter ist offline Moderatorin
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    Standard

    Zitat Zitat von DaltonDK_70 Beitrag anzeigen
    Wie erkennt man eigentlich, ob man ein Foto verwenden darf, oder nicht?
    Ganz einfach, garnicht. Nur Bilder die du selbst gemacht hast, sind dein geistiges Eigentum sprich nur auf diese Bilder besitzt du ein Copyright. Und für Ebay gilt eigentlich grundsetzlich wenn du einer Auktion ein Bild hinzufügen willst, mach es selbst.
    „Jede große Revolution, ob sie uns recht oder nicht so recht ist, hat irgendein wesentliches, dringendes Bedürfnis zur Grundlage.
    Sie kommt nicht einfach so aus sich heraus.“
    -Jawaharal Nehru

  3. #3
    Avatar von juvefan
    juvefan ist offline Poker Gott
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    Bank sagen, das ebay kein Geld abbuchen darf, pasta.
    Reaktion auf Rückzug vom chat:
    Zitat Zitat von thedave86 Beitrag anzeigen
    intri...aber gibt ja auch vorteile dadurch
    -kein langweiliges börsengelaber mehr mit dir und sal
    -keine diskussionen mehr mit dir und opa wer der größte rl-tard is und wer schneller 10k broked
    -keine offenbarungseide mehr über deine nicht vorhandene spielintelligenz beim poker
    -keiner der wie ein behinderter 100x test schreibt, nur weil sein chat mal ne minute hängt
    -keine völlig stupide interpunktion

    alles in allem, guter plan
    gg

  4. #4
    Avatar von P0kerF4ce87
    P0kerF4ce87 ist offline Poker Profi
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    Auf jeden Fall bezahlen! 128€ sind noch verhältnismäßig günstig.

    Unterlassungserklärungen können richtig fiese Dinger sein. Ich kenne IT-Kanzeleien, die wegen Kleinigkeiten Unterlassungserklärungen unterschreiben lassen und dann wegen ganz anderen Fehlern (Widerrufsbelehrung, Impressum, etc) pro Fehler 5.000€ absahnen.

    Dein Kollege sollte jetzt auf jeden Fall sehr vorsichtig sein und auf alle Kleinigkeiten achten, wenn er nochmal etwas bei ebay reinstellt.

  5. #5
    Avatar von juvefan
    juvefan ist offline Poker Gott
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    Zitat Zitat von P0kerF4ce87 Beitrag anzeigen
    Auf jeden Fall bezahlen! 128€ sind noch verhältnismäßig günstig.

    Unterlassungserklärungen können richtig fiese Dinger sein. Ich kenne IT-Kanzeleien, die wegen Kleinigkeiten Unterlassungserklärungen unterschreiben lassen und dann wegen ganz anderen Fehlern (Widerrufsbelehrung, Impressum, etc) pro Fehler 5.000€ absahnen.

    Dein Kollege sollte jetzt auf jeden Fall sehr vorsichtig sein und auf alle Kleinigkeiten achten, wenn er nochmal etwas bei ebay reinstellt.


    Wennst unbedingt weiter ebay nutzen willst und keinen Fake Account anlegen möchtest, kannst is bezahlen wenn dir die kohle nichts ausmacht. Aber ansonsten keinesfalls.
    Wie gesagt, einfach nichts abbuchen lassen, punkt.
    Reaktion auf Rückzug vom chat:
    Zitat Zitat von thedave86 Beitrag anzeigen
    intri...aber gibt ja auch vorteile dadurch
    -kein langweiliges börsengelaber mehr mit dir und sal
    -keine diskussionen mehr mit dir und opa wer der größte rl-tard is und wer schneller 10k broked
    -keine offenbarungseide mehr über deine nicht vorhandene spielintelligenz beim poker
    -keiner der wie ein behinderter 100x test schreibt, nur weil sein chat mal ne minute hängt
    -keine völlig stupide interpunktion

    alles in allem, guter plan
    gg

  6. #6
    Avatar von heiterbiswolkig
    heiterbiswolkig ist offline Poker Gott
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    Zitat Zitat von juvefan Beitrag anzeigen
    die werden ihm bestimmt nicht ne PN auf ebay hinterlassen haben, sondern ihn schon per einschreiben nach hause informiert haben. naive verdrängung und beharrliches aussitzen ("die melden sich eh nicht mehr, sobald die merken, wie stur ich bin") ist nicht immer die beste taktik, juve.

  7. #7
    Avatar von Ody
    Ody
    Ody ist offline Poker Gott
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    Bezahl bloß nicht.

    Zumal erst einmal eine Mahnung hätte kommen müssen. Nicht direkt eine Riesenklage.

  8. #8
    DaltonDK_70 ist offline Poker Profi
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    Zitat Zitat von juvefan Beitrag anzeigen
    Wennst unbedingt weiter ebay nutzen willst und keinen Fake Account anlegen möchtest, kannst is bezahlen wenn dir die kohle nichts ausmacht. Aber ansonsten keinesfalls.
    Wie gesagt, einfach nichts abbuchen lassen, punkt.
    Nicht ebay hat abgebucht. ebay wurde von der Eigentümerin des Fotos kontaktiert, daraufhin hat ebay die Auktion gestoppt und meine Kollegin verwarnt.
    Meine Kollegin erhielt dann separat Post von der Eigentümerin der Fotos, mit eben der Forderung über 120+7,50 Euro.

    Wenn ich nun ein Foto verwenden will, auch für andere Zwecke. Wie finde ich denn raus, wer da die Urheberrechte hat?
    If the ocean was whiskey and I was a duck, I´d dive to the bottom and give it a suck.

  9. #9
    Avatar von P0kerF4ce87
    P0kerF4ce87 ist offline Poker Profi
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    Handel über Amazon: für Online-Händler in Deutschland ein rechtliches Minenfeld!
    Da gehts zwar nur um amaze, aber die Rechtsgrundlagen sind ja ähnlich.

    * Spielregel Nr.4: Vielleicht hat der Amazon-Händler einen eigenen Online-Shop und beachtet auch dort z.B. nicht die geltenden Kennzeichnungspflichten von Haushaltsgeräten? Mahne also den Händler nur hinsichtlich seines Online-Shops ab und lass dir von ihm eine strafbewehrte Unterlassungserklärung (i.d.R. 5000 Euro pro weiteren Einzelverstoß) geben. Der Händler wird zwar nun seinen Online-Shop rechtssicher machen aber höchstwahrscheinlich seinen Amzon-Auftritt vergessen. Ja, selbst wenn er an seinen Amazon-Auftritt dächte und die notwendigen Pflichtangaben auf den Amazon-Artikelbeschreibungen vornehmen würde – streiche einfach selbst die Pflichtangaben aus den Amazon-Artikelbeschreibungen wieder heraus. Ergo: Nun kann der Abmahner aus der Unterlassungserklärung gegen das Amazon-Angebot des Händlers vorgehen. Er bekommt in der Regel 5000 Euro pro falsche Amazon-Artikelbschreibung. Ein Schaden im fünfstelligen Euro-Bereich ist dem Händler damit gewiss.
    Vielleicht auch noch interessant: http://www.focus.de/digital/internet...id_354267.html
    Geändert von P0kerF4ce87 (14.12.2010 um 13:52 Uhr)

  10. #10
    Avatar von juvefan
    juvefan ist offline Poker Gott
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    Zitat Zitat von DaltonDK_70 Beitrag anzeigen
    Nicht ebay hat abgebucht. ebay wurde von der Eigentümerin des Fotos kontaktiert, daraufhin hat ebay die Auktion gestoppt und meine Kollegin verwarnt.
    Meine Kollegin erhielt dann separat Post von der Eigentümerin der Fotos, mit eben der Forderung über 120+7,50 Euro.

    Wenn ich nun ein Foto verwenden will, auch für andere Zwecke. Wie finde ich denn raus, wer da die Urheberrechte hat?
    SERIOUSLY:

    easy, ignorieren

    -------

    von mir aus bezahls, wennst willst

    vorausgesetzt du verschenkst gerne Geld.
    Hab genug Erfahrung mit sowas. Nichtmal wenn solche Firmen im Recht sind, haben die ne Chance
    und in deinem Fall, ists ja mal gar kein Problem...

    lasst euch doch nicht verarschen
    Reaktion auf Rückzug vom chat:
    Zitat Zitat von thedave86 Beitrag anzeigen
    intri...aber gibt ja auch vorteile dadurch
    -kein langweiliges börsengelaber mehr mit dir und sal
    -keine diskussionen mehr mit dir und opa wer der größte rl-tard is und wer schneller 10k broked
    -keine offenbarungseide mehr über deine nicht vorhandene spielintelligenz beim poker
    -keiner der wie ein behinderter 100x test schreibt, nur weil sein chat mal ne minute hängt
    -keine völlig stupide interpunktion

    alles in allem, guter plan
    gg

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