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mcijenny (20.07.2008), The Raccoon (08.07.2008) | ||
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Schöner Beitrag!
Mit wieviel Prozent müsste man denn den Reingewinn nach Abzug des Freibetrages versteuern? Mache ich mich nicht strafbar wenn ich meinen Gewinn versteuere und somit quasi zugebe an illegalem Online-Glücksspiel teilzunehmen?
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Das Spannungsfeld hat auch der Gesetzgeber gesehen. Deshalb gibt es das Steuergeheimnis für die Finanzbehörden. Ich hatte da oben schon mal etwas zu geschrieben und habe es hier einfach noch einmal reinkopiert.
Zitat:
Und die Strafbarkeit entsteht durch das eigentliche Handeln, also die Teilnahem an nicht behördlich genehmigtem Glücksspiel und nicht dadurch, dass man dieses Handeln später den Steuerbehörden erklärt und damit natürlich automatisch "zugibt". Und zum Thema Steuersatz: Der hängt von Deinem sonstigen Einkommen ab. Wenn Du "nur" 10.000 Euro im Jahr Gewinn mit Poker machst, zahlst Du ca. 20 %. Wenn Du aber vielleicht noch 30.000 Euro Zinsen vom Sparbuch bekommst und einen Job hast, bei dem Du 20.000 Euro verdienst, dann müsstest Du auf 10.000 Euro Pokergewinne schon den Spitzensteuersatz von 42 % zahlen. Jeweils zuzüglich Soli und evtl. Kirchensteuer. (Zahlen nur grob geschätzt als Anhaltspunkt) berlinX
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Die Dummen leben von ihrer Arbeit, die Schlauen leben von den Dummen.
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The Raccoon (08.07.2008) | ||
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Sehr informative Beiträge Berlin, danke!
Drei Dinge, die ich öfter in anderen Foren gelesen habe: 1. Onlinepoker-Gewinne können keiner der acht Einkommensarten zugerechnet werden, deswegen ist eine Besteuerung nicht möglich. 2. Wenn Pokergewinne steuerpflichtig wären, dann könnte man auch Verluste in voller höhe steuerlich absetzen. Deswegen wäre eine Besteuerung aus Sicht des Staates problematisch. 3. Gewinne aus Glücksspiel sind generell nicht steuerpflichtig. Ich hab selber nicht viel Ahnung von der Materie und habe es wie gesagt nur gelesen. Wäre nett, wenn jemand der Ahnung hat dazu was sagen könnte (evtl. Berlin ). |
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Es sind sogar nur sieben Einkunftsarten und Gewinne aus Glücksspiel lassen sich tatsächlich keiner dieser Einkunftsarten zuordnen und sind daher grundsätzlich (wenn Juristen dieses Wort benutzen gibt es immer mindestens eine Ausnahme) nicht steuerbar, also nicht steuerpflichtig. Die Ausnahme besteht, wenn jemand gewerbsmäßig spielt, also regelmäßig und mit Gewinnerzielungsabsicht. Dann liegen Einkünfte (bzw. Verluste) aus Gewerbebetrieb vor und die stellen eine der sieben Einkunftsarten des Einkommensteuergesetzes dar. Anders beim Freizeitspieler, der zwei mal im Monat bei Pokerstars ein MTT spielt oder alle paar Tage mal ein paar Stunden zum Spass irgendwo CG zockt. Das ist Privatvergnügen und kein gewerbsmäßiges Spiel.
Als Gegenbeispiel vielleicht: 6 Tage die Woche 8 Stunden 12 Tabling ist sicherlich gewerbsmäßiges Spiel. (ACHTUNG: Spassmodus: Eine Ausnahme gilt für alle Volldonken, weil bei deren Spielweise keine Gewinnerzielungsabsicht vorliegen kann. )Dafür spielt es keine Rolle, ob es sich bei dem jeweiligen Spiel um Online-Poker, Casino Black-Jack oder Backgammon im Straßencafe handelt. Es spielt auch keine Rolle, ob das mit oder ohne staatliche Genehmigung erfolgt. Natürlich lassen sich (wenn man denn gewerbsmäßig spielt) Verluste geltend machen. Das hängt damit zusammen, dass man nur dann gewerbsmäßig spielt, wenn man einen sogenannten "Totalgewinn" anstrebt, also über den gesamten Zeitraum, in dem man sein Gewerbe ausübt, Gewinn anstrebt, auch wenn der erst ganz am Ende kommt. Das beißt sich dann damit, dass die Steuer für das Jahr (steuerrechtlich: Veranlagungszeitraum) erhoben wird und damit die Phase des Totalgewinns künstlich zerstückelt wird. Deshalb kann es sein, dass man in einzelnen Jahren Verluste macht. Diese kann man dann also sogenannten Verlustvortrag im Steuerbescheid festhalten lassen. Es heißt dann ungefähr: Ihr Gewinn aus Gewerbebetrieb 2007: -10.000 Euro. Wenn Du dann 2008 30.000 Gewinn machst, werden die 10.000 Verlust aus 2007 damit verrechnet, so dass Du in 2008 nur 20.000 Gewinn hast. Ob dem Staat das passt oder nicht spielt dafür auch keine Rolle. Wer gewerblich tätig ist, kann in einzelnen VZ Verluste geltend machen. Die dritte Frage schließt ja an die erste an. Grundsätzlich (wie gesagt: juristisch für "mindestens mit einer Ausnahme") sind Gewinne oder auch Verluste aus Glücksspiel nicht steuerbar, da sie keiner Einkunftsart zugeordnet werden können. Damit sind sie auch nicht steuerpflichtig. Ausnahme eben, wenn gewerbsmäßig gespielt wird. berlinX P.S.: Vielleicht sollte ich die ganzen Infos mal in einem neuen Thread in einem einzigen Beitrag zusammenfassen? So wird das ja recht mühsam, wenn sich jeder, der Interesse an dem Thema hat, durch den kompletten Thread wühlen muss.
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Geändert von berlinX (09.07.2008 um 15:28 Uhr). |
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moinmoin23 (09.07.2008) | ||
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Zitat:
Du zeigst hier in diesem Thread sehr viele interessante Themen auf, die mMn zusammengefasst eine schöne Stütze sind. |
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Zitat:
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NL200 FR, NL100 SH „An der Börse sind 2 mal 2 niemals 4, sondern 5 minus 1. Man muß nur die Nerven haben, das minus 1 auszuhalten.“ Andre Kostolany |
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OK, ich werde mich spätestens am Wochenende mal daran machen, eine kleine Zusammenfassung "Poker im Lichte des Straf- und Steuerrechts unter besonderer Berücksichtigung des auscashenden winning players" zu schreiben. Sollte das denn auch hier unter Ein-/Auszahlen gepostet werden oder vielleicht besser im Diskussionsforum?
berlinX
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MEnrico (10.07.2008), moinmoin23 (10.07.2008) | ||
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wow danke für deine infos berlinx! wollte das alles schon immer mal wissen...auch wenn ich noch davon träumen kann beim pokern irgendwelche großartigen gewinne einzufahren
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