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  #31 (permalink)  
Alt 08.07.2008, 00:49
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Einen Freibetrag gibt es im Einkommensteurrecht immer. Ich glaube der liegt bei aktuell 7.680 Euro. Das ist der sogenannte Grundfreibetrag, der das Existenzminimum eines Menschen steuerfrei stellt. Die Steuerpflicht beginnt für natürliche Personen also erst bei 7.681 Euro. Das ist unabhängig davon, ob es sich um Einkünfte aus Gewerbebetrieb (selbstständiger Poker-Profi) oder um Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit (Angestellter im Supermarkt) handelt. Es werden bei jedem Steuerpflichtigen alle Einkünfte (egal aus welcher der insgesamt sieben Einkunftsarten sie stammen) zusammengerechnet, also Arbeitslohn, der Gewinn aus dem Gewerbe, Zinsen, wenn sie über dem Sparerfreibetrag liegen etc. Nur wenn die sich daraus ergebende Summe über 7.680 Euro liegt, werden Steuern fällig.

Die Lohnsteuerkarte ist nur bei Angestellten relevant. Ich vermute mal, dass der normale Poker Profi auf eigene Rechnung spielt und damit selbstständig ist. Es wird also ein Gewerbe ausgeübt. Gewerbliche Einkünfte stellen im Einkommensteuergesetz eine andere Einkunftsart dar, als es Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit tun (Angestellte). Nur für diese Gruppe der nichtselbstständigen spielt die Lohnsteuerkarte eine Rolle. Wenn nun aber ein Unternehmer mehrer junge aufstrebende Pokerspieler für sich spielen lässt und ihnen pro Monat 3000 Euro zahlt, so wären diese seine Angestellten und würden quasi auf Lohnsteurkarte pokern.

Verluste lassen sich insofern berücksichtigen, als dass im Gewerbebetrieb (=gewerbsmäßiger Spieler) nur der steuerrechtliche Gewinn steuerpflichtig ist und nicht die Einnahmen. Aldi versteuert ja auch nicht, was sie am Ende des Tages in der Kasse haben, sondern was nach Lieferanten, Personal, Miete etc. übrigbleibt.

Es wird zur Ermittlung des Gewinns nach dem Einkommensteuergesetz also geschaut, wie hoch ist der Stand auf dem Geschäfskonto am Ende des Jahres. Wie hoch war er am Ende des Vorjahres. Von der Differenz werden natürlich die Einzahlungen abgezogen, die man auf das Geschäftskonto gemacht hat. Hinzugerechnet werden wiederum natürlich alle Privatentnahmen, die man gemacht hat. Niemand kann also seinen steuerlichen Gewinn durch "auscashen" auf 0 drücken.

Vielleicht als Beispiel:

9.000 Euro Everestkonto Spieler X 31.12.2007
5.000 Euro Everestkonto Spieler X 31.12.2006

4.000 Euro Differenz

-2.000 Euro, die der Spieler X seinem Konto zwischenzeitlich mal in einem Downswing hinzufügen musste

+52.000 Euro, die der Spieler X seinem Konto im Laufe des Jahres entnommen hat und auf Moneybookers, Neteller, sein Privatkonto oder wohin auch immer transferiert hat

54.000 Euro Gewinn "Geschäftskonto Everest" für 2007
- 1.000 Euro anteilige Betriebskosten PC (PCs werden auf drei Jahre abgeschrieben)
- 100 Euro Pokertracker 3 etc.

52.900 Euro Gewinn aus Gewerbebetrieb für 2007.

Davon werden dann die 7.680 Euro abgezogen. Den Rest muss man versteuern.

Wenn man in 2006 vielleicht 20.000 Euro Verlus hatte, hätte man die übrigens als sogenannten Verlustvortrag mitnehmen können. Die würden dann von dem 2007er Gewinn abgezogen werden.

Ich hoffe, die ganze Geschichte wird zumindest etwas verständlich. Ist halt elendes Steuerrecht.


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Alt 08.07.2008, 14:34
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Schöner Beitrag!

Mit wieviel Prozent müsste man denn den Reingewinn nach Abzug des Freibetrages versteuern?

Mache ich mich nicht strafbar wenn ich meinen Gewinn versteuere und somit quasi zugebe an illegalem Online-Glücksspiel teilzunehmen?
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  #33 (permalink)  
Alt 08.07.2008, 21:26
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Das Spannungsfeld hat auch der Gesetzgeber gesehen. Deshalb gibt es das Steuergeheimnis für die Finanzbehörden. Ich hatte da oben schon mal etwas zu geschrieben und habe es hier einfach noch einmal reinkopiert.

Zitat:
Zitat von berlinX Beitrag anzeigen
Nein, das ist nicht richtig. Die Finanzämter unterliegen nach § 30 Abgabenordnung dem Steuergeheimnis. Das bedeutet, dass der Finanzbeamte die aus dem Besteuerungsverfahren erlangten Informationen grundsätzlich nicht an andere Behörden, wozu auch die Staatsanwaltschaft zählt, weiter geben darf. Hiervon gibt es enge Ausnahmen, beispielsweise wenn es um Leib und/oder Leben geht oder Taten den Bestand des Staates gefährden.

Dieses Steuergeheimnis resultiert daraus, dass man im Besteuerungsverfahren zur Mitwirkung verpflicht ist, also kein Aussageverweigerungsrecht hat wie im Strafverfahren.
Faktisch erklärst Du also beim Finanzamt, "möglicherweise" eine Straftat begangen zu haben. Solange Du alles vollständig erklärst, interessiert sich das FA da nicht weiter für und gibt die über Dich gewonnenen Informationen aus dem Besteuerungsverfahren auch nicht an die Staatsanwaltschaft weiter.

Und die Strafbarkeit entsteht durch das eigentliche Handeln, also die Teilnahem an nicht behördlich genehmigtem Glücksspiel und nicht dadurch, dass man dieses Handeln später den Steuerbehörden erklärt und damit natürlich automatisch "zugibt".

Und zum Thema Steuersatz: Der hängt von Deinem sonstigen Einkommen ab. Wenn Du "nur" 10.000 Euro im Jahr Gewinn mit Poker machst, zahlst Du ca. 20 %. Wenn Du aber vielleicht noch 30.000 Euro Zinsen vom Sparbuch bekommst und einen Job hast, bei dem Du 20.000 Euro verdienst, dann müsstest Du auf 10.000 Euro Pokergewinne schon den Spitzensteuersatz von 42 % zahlen. Jeweils zuzüglich Soli und evtl. Kirchensteuer.

(Zahlen nur grob geschätzt als Anhaltspunkt)

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The Raccoon (08.07.2008)
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Alt 08.07.2008, 22:04
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Sehr informative Beiträge Berlin, danke!

Drei Dinge, die ich öfter in anderen Foren gelesen habe:

1. Onlinepoker-Gewinne können keiner der acht Einkommensarten zugerechnet werden, deswegen ist eine Besteuerung nicht möglich.

2. Wenn Pokergewinne steuerpflichtig wären, dann könnte man auch Verluste in voller höhe steuerlich absetzen. Deswegen wäre eine Besteuerung aus Sicht des Staates problematisch.

3. Gewinne aus Glücksspiel sind generell nicht steuerpflichtig.

Ich hab selber nicht viel Ahnung von der Materie und habe es wie gesagt nur gelesen. Wäre nett, wenn jemand der Ahnung hat dazu was sagen könnte (evtl. Berlin ).
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  #35 (permalink)  
Alt 09.07.2008, 16:25
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Es sind sogar nur sieben Einkunftsarten und Gewinne aus Glücksspiel lassen sich tatsächlich keiner dieser Einkunftsarten zuordnen und sind daher grundsätzlich (wenn Juristen dieses Wort benutzen gibt es immer mindestens eine Ausnahme) nicht steuerbar, also nicht steuerpflichtig. Die Ausnahme besteht, wenn jemand gewerbsmäßig spielt, also regelmäßig und mit Gewinnerzielungsabsicht. Dann liegen Einkünfte (bzw. Verluste) aus Gewerbebetrieb vor und die stellen eine der sieben Einkunftsarten des Einkommensteuergesetzes dar. Anders beim Freizeitspieler, der zwei mal im Monat bei Pokerstars ein MTT spielt oder alle paar Tage mal ein paar Stunden zum Spass irgendwo CG zockt. Das ist Privatvergnügen und kein gewerbsmäßiges Spiel.

Als Gegenbeispiel vielleicht: 6 Tage die Woche 8 Stunden 12 Tabling ist sicherlich gewerbsmäßiges Spiel. (ACHTUNG: Spassmodus: Eine Ausnahme gilt für alle Volldonken, weil bei deren Spielweise keine Gewinnerzielungsabsicht vorliegen kann. )

Dafür spielt es keine Rolle, ob es sich bei dem jeweiligen Spiel um Online-Poker, Casino Black-Jack oder Backgammon im Straßencafe handelt. Es spielt auch keine Rolle, ob das mit oder ohne staatliche Genehmigung erfolgt.

Natürlich lassen sich (wenn man denn gewerbsmäßig spielt) Verluste geltend machen. Das hängt damit zusammen, dass man nur dann gewerbsmäßig spielt, wenn man einen sogenannten "Totalgewinn" anstrebt, also über den gesamten Zeitraum, in dem man sein Gewerbe ausübt, Gewinn anstrebt, auch wenn der erst ganz am Ende kommt. Das beißt sich dann damit, dass die Steuer für das Jahr (steuerrechtlich: Veranlagungszeitraum) erhoben wird und damit die Phase des Totalgewinns künstlich zerstückelt wird. Deshalb kann es sein, dass man in einzelnen Jahren Verluste macht. Diese kann man dann also sogenannten Verlustvortrag im Steuerbescheid festhalten lassen. Es heißt dann ungefähr: Ihr Gewinn aus Gewerbebetrieb 2007: -10.000 Euro. Wenn Du dann 2008 30.000 Gewinn machst, werden die 10.000 Verlust aus 2007 damit verrechnet, so dass Du in 2008 nur 20.000 Gewinn hast. Ob dem Staat das passt oder nicht spielt dafür auch keine Rolle. Wer gewerblich tätig ist, kann in einzelnen VZ Verluste geltend machen.

Die dritte Frage schließt ja an die erste an. Grundsätzlich (wie gesagt: juristisch für "mindestens mit einer Ausnahme") sind Gewinne oder auch Verluste aus Glücksspiel nicht steuerbar, da sie keiner Einkunftsart zugeordnet werden können. Damit sind sie auch nicht steuerpflichtig. Ausnahme eben, wenn gewerbsmäßig gespielt wird.

berlinX

P.S.: Vielleicht sollte ich die ganzen Infos mal in einem neuen Thread in einem einzigen Beitrag zusammenfassen? So wird das ja recht mühsam, wenn sich jeder, der Interesse an dem Thema hat, durch den kompletten Thread wühlen muss.
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Geändert von berlinX (09.07.2008 um 16:28 Uhr).
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moinmoin23 (09.07.2008)
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Alt 09.07.2008, 17:49
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Zitat:
Zitat von berlinX Beitrag anzeigen
P.S.: Vielleicht sollte ich die ganzen Infos mal in einem neuen Thread in einem einzigen Beitrag zusammenfassen? So wird das ja recht mühsam, wenn sich jeder, der Interesse an dem Thema hat, durch den kompletten Thread wühlen muss.
Fände ich sehr gut! Vielleicht so'ne Art FAQ oder so und das Ganze dann noch von einem Mod als sticky Thread deklarieren, sodass dieser nicht in der Unendlichkeit verschwindet. Deine überaus gute Arbeit soll sich ja lohnen!

Du zeigst hier in diesem Thread sehr viele interessante Themen auf, die mMn zusammengefasst eine schöne Stütze sind.
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  #37 (permalink)  
Alt 09.07.2008, 18:09
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Zitat:
Zitat von MEnrico Beitrag anzeigen
dann noch von einem Mod als sticky Thread deklarieren, sodass dieser nicht in der Unendlichkeit verschwindet. Deine überaus gute Arbeit soll sich ja lohnen!
würd ich doch glatt machen
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Zitat von MrBurnz Beitrag anzeigen
brm ist für leute die keine edge haben.wer ne edge hat braucht kein brm da die kohle eh immer reinkommt..
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  #38 (permalink)  
Alt 10.07.2008, 01:44
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OK, ich werde mich spätestens am Wochenende mal daran machen, eine kleine Zusammenfassung "Poker im Lichte des Straf- und Steuerrechts unter besonderer Berücksichtigung des auscashenden winning players" zu schreiben. Sollte das denn auch hier unter Ein-/Auszahlen gepostet werden oder vielleicht besser im Diskussionsforum?

berlinX
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Alt 20.07.2008, 06:47
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wow danke für deine infos berlinx! wollte das alles schon immer mal wissen...auch wenn ich noch davon träumen kann beim pokern irgendwelche großartigen gewinne einzufahren
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