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  1. #1
    Avatar von DenimDemon
    DenimDemon ist offline Poker Star
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    Standard Meldepflichtige Auszahlungen

    In der Vergangenheit waren Auszahlungen dank der Neteller Card unkompliziert und mehr oder weniger anonym zu bewerkstelligen.
    Seit es die Karte nicht mehr gibt, lasse ich auf mein Moneybookers Konto auszahlen, Pacific Poker hat es jedoch nicht hinbekommen, das Geld wurde zurückgebucht. Unwichtig ist, ob es an einem Tippfehler von mir lag oder, was ich nach einer email von Pacific, in der ich gebeten wurde völlig fremde Bankangaben zu bestätigen, vermute, an ihnen lag.
    Jedenfalls wurden daraufhin die getätigten Auszahlungen zusammengefasst und wie ich gerade erfahren habe per Überweisung ausgezahlt.
    Dieser Betrag ist nicht mehr von der Meldepflicht befreit, er übersteigt die Grenze.
    Ich muss also ein Formular an die dt. Bundesbank senden, aus dem hervorgeht, dass das Geld aus "Straf- und Haftungszahlungen, Gehaltsabfindungen, Gewinne aus Glücksspielen, Spieleinsätze, Spielertransfers - Kennzahl 854" stammt.
    Wie wird diese Information behandelt? Online-Poker und dt. Recht mögen sich ja bekanntlich nicht so wirklich, habe ich also etwas zu befürchten?
    Manchmal verspeist man den Bären, und manchmal wird man eben vom Bären verspeist…

  2. #2
    Avatar von Gambit
    Gambit ist offline Pokergott und ehemaliger Moderator
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    ...hmmm, was soll die Dt. Bundesbank damit zu tun haben? Blick ich grad nicht so durch.... Wäre mir neu, wenn die Überwachungsaufgaben für das Finanzamt o.ä. durchführen würden...

    Und wann sollst Du das Formular schicken? Vor oder nach der Überweisung?
    Love you EVE!!!

  3. #3
    Avatar von DenimDemon
    DenimDemon ist offline Poker Star
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    "A. Meldepflicht und Meldebefreiung (§59 AWV)
    1. Zu melden sind Zahlungen,
    - die Gebietsansässige von Gebietfremden oder für deren Rechnung von Gebietsansässigen entgegennehmen (eingehende Zahlungen) bzw.
    - die Gebietsansässige an Gebietfremde[...] (ausgehende Zahlungen)

    Als Zahlungen gelten insbesondere:
    - Überweisungen, auch die ein- und ausgehenden Zahlungen Gebietsansässiger, die über gebietsfremde Geldinstitute oder Clearingstellen geleistet werden;
    - Barzahlungen
    [...]

    2. Nicht zu melden sind:
    - Zahlungen bis zum Betrag von 12 500 Euro oder Gegenwert anderer Währung;
    [...]

    B. Abgabe der Meldung
    Die Z 4-Meldung ist bis zum 7. Tag eines jeden Monats für den vorangegangenen Monat bei der Deutschen Bundesbank,[...], einzureichen. [...]

    C. Inhalt der Meldung
    Es wird gebeten, möglichst alle Zahlungen, die die gleiche Sachposition und das gleiche Land betreffen, monatlich addiert zu melden.[...]
    [...]"

    Ich habe mir die "Erläuterung der Deutschen Bundesband zum Vordruck Anlage Z 4 zur AWV" (daraus habe ich zitiert) nun mal angesehen. So wie ich das verstehe, benötigen Sie die Informationen nur zur Erstellung der deutschen Zahlungsbilanz. Sie unterliegen der Geheimhaltung und werden nicht an andere Stellen weitergegeben.

    Diesen Hinweis hätte ich mal eher finden sollen....

    (Ich wusste allerdings bislnag auch nicht, dass die Grenze der meldepflichtigen Zahlungen auch mit mehreren kleinen Überweisungen überschritten werden kann.)


    Na ja, ich frage mich sowieso, wieso nicht langsam mal ein Gesetz zum Thema Online-Poker entworfen wird.
    Man liest und hört immer wieder von Experten, dass es sich um "illegales Glücksspiel" handelt. Dennoch gibt es bislang keine Verurteilungen... Klarheit hätten alle Seiten gerne.

    Die ursprüngliche Frage ist jedenfalls geklärt. Danke an AlexK, nur wegen Dir habe ich die aufschlussreiche Erläuterung entdeckt.
    Manchmal verspeist man den Bären, und manchmal wird man eben vom Bären verspeist…

  4. #4
    Avatar von Gambit
    Gambit ist offline Pokergott und ehemaliger Moderator
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    Immer wieder gerne.... wenn auch unbewußt

    Das mit den 12.500 EUR ist mir bekannt gewesen und betrifft, wie Du es auch schon gesagt hast, ebenso mehrere kleinere Beträge unter 12.500 EUR, wenn sie an den gleichen Empfänger gehen.

    Wäre ja nur zu einfach eine GWG-Meldung der Bank zu verhindern, indem man immer 12.000 EUR überweist - am besten Montag bis Freitag jeweils eine

    Achso, GWG = Geldwäschegesetz...
    Love you EVE!!!

  5. #5
    The Viper ist offline Shark
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    durch meine $ auszahlungen wurde mir ein Konto eröffnet, das in $ geführt wird.
    Auf den auszügen steht auch was von diesem AWV gedönse

    da ich grad mal azubi bin hab ich noch nicht so den durchblick und muss mich auf meine kollegen verlassen.
    Die meinten das sie dieses konto erichtet haben weil es irgendwie pflicht wäre wenn zahlungen mit anderern währungen ankommen.

    AlexK.... , du arbeitest doch auch bei der bank, stimmt das?

  6. #6
    Avatar von Gambit
    Gambit ist offline Pokergott und ehemaliger Moderator
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    Si, tue ich.
    No, ist keine Pflicht.

    Wenn jemand Dir einen Betrag in Tschechischen Kronen, US-Dollar oder was weiss ich was auf Dein normales laufendes Konto überweist, dann kann der Absender entscheiden, ob er es in der Währung beim Empfänger belassen möchte (und der es dann auf ein EUR-Konto umbucht oder tauscht) oder aber der Gegenwert in EUR gutgeschrieben wird.

    Dass ein Eingang von US-Dollar mangels eines US-Dollar-Kontos in EUR umgebucht und gutgeschrieben wird, ist keine Besonderheit. Speziell und ohne Kundenunterschrift aber ein Unterkonto in US-Dollar zu eröffnen ist schlichtweg nicht korrekt... liegt wohl dran, dass Du bei Deiner Bank Azubi bist und die sich da keine Gedanken machen müssen wg. Beschwerden...

    Übrigens:
    AWV = Außenwirtschaftsverordnung
    Love you EVE!!!

  7. #7
    The Viper ist offline Shark
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    wie dem auch sei, solange ich ja keinen nachteil habe

  8. #8
    Avatar von rock
    rock ist offline Poker Gott
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    Zitat Zitat von DenimDemon Beitrag anzeigen
    Na ja, ich frage mich sowieso, wieso nicht langsam mal ein Gesetz zum Thema Online-Poker entworfen wird.
    Man liest und hört immer wieder von Experten, dass es sich um "illegales Glücksspiel" handelt. Dennoch gibt es bislang keine Verurteilungen... Klarheit hätten alle Seiten gerne.
    Ich weiß nicht ... aber angenommen es wird verboten - würdest du wirklich damit aufhören (wollen)? Mir wäre jedes Mittel recht wenn ich das Gesetz umgehen könnte ...

  9. #9
    Avatar von Vince
    Vince ist offline Poker Star
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    Aber mal eine Frage:
    Wieso lässt du dir das Geld nicht in mehreren kleineren AUszahlungen überweisen?

  10. #10
    Avatar von ffz100
    ffz100 ist offline Highroller
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    Zitat Zitat von Vince Beitrag anzeigen
    Aber mal eine Frage:
    Wieso lässt du dir das Geld nicht in mehreren kleineren AUszahlungen überweisen?
    Das ist illegal, weil es als eine Art von Geldwäsche interpretiert wird, wenn man absichtlich mehrere kleinere Beträge überweist, um einer Meldepflicht über die größere Zahlung zu entgehen. Man bezeichnet das als Structuring oder Smurfing - vor dem Gesetz handelt es sich dabei um eine Straftat.

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