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  #1 (permalink)  
Alt 16.07.2008, 20:41
Shark
 
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Standard Moneybookers - Meldepflicht beachten?

Habe letzte Woche mal wieder 600.- Euro von meinem Pokerkonto ausgecasht und den Betrag heute auf meinem Konto gutgeschrieben bekommen.

Auf der Gutschrift befand sich diesmal ein Anhang mit dem Hinweis;

Meldepflicht beachten! -

Und dahinter die Servicetelefonnummer der Deutschen Bank für Einkünfte aus dem Ausland.

Habt ihr das bei euren Überweisungen auch stehen...bzw was bedeutet dies und wie ist dabei vorzugehen?

Hoffe auf baldige Antworten von eurer Seite, da ich mir im moment sehr unsicher bin.

Devilfish_08
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Alt 16.07.2008, 20:54
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Mit der AWV-Meldepflicht (Außenwirtschaftsverordnung) soll sicher gestellt werden, dass die Deutsche Bundesbank einen groben Überblick über die Zahlungsströme aus Deutschland raus und nach Deutschland rein hat. Dazu benötigt man ein Formular von der zuständigen Landeszentralbank, auf dem Auslandszahlungen angemeldet werden müssen.

Das gilt aber nach § 59 Absatz 2 Nr. 1 AWV nicht für Zahlungen unter 12.500 Euro. Bis zu diesem Betrag muss KEINE Anmeldung nach AWV erfolgen. Der Betrag gilt für jede einzelne Transaktion.

Bei den üblichen Summen, die via Moneybookers etc. ausgecasht werden, gilt die AWV Meldepflicht also nicht.

berlinX
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Alt 16.07.2008, 21:29
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Habt ihr das auch auf euren Moneybookers Überweisungen stehen?

Wie verfahrt ihr damit?
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  #4 (permalink)  
Alt 16.07.2008, 21:47
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Der Hinweis auf die AWV Meldepflicht ist auf jeder Auslandstransaktion enthalten.

Wie gesagt: Unter 12.500 Euro besteht die Meldepflicht nicht. Deshalb brauchst Du Dich um gar nichts zu kümmern. Der Hinweis hat bei Deiner Transaktion von 600 Euro keinerlei Bedeutung. Erst ab 12.500 Euro muss das ganze bei der jeweils zuständigen LZB gemeldet werden.

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Alt 17.07.2008, 00:07
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Na dann brauche ich mir ja keine Sorgen zu machen.

Dann kann man ja theorethisch 4x hintereinander 1000 Euro abheben und muss es nicht melden...
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Alt 17.07.2008, 08:37
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Zitat:
Zitat von berlinX Beitrag anzeigen
Der Hinweis auf die AWV Meldepflicht ist auf jeder Auslandstransaktion enthalten.

Wie gesagt: Unter 12.500 Euro besteht die Meldepflicht nicht. Deshalb brauchst Du Dich um gar nichts zu kümmern. Der Hinweis hat bei Deiner Transaktion von 600 Euro keinerlei Bedeutung. Erst ab 12.500 Euro muss das ganze bei der jeweils zuständigen LZB gemeldet werden.

berlinX
Gibts da nicht ne Zeitraumsbegrenzung für diesen Betrag von einem Quartal?
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Alt 17.07.2008, 14:52
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Die Außenwirtschaftsverordnung knüpft für die Meldepflicht nur an die Höhe der Transaktion von 12.500 Euro an. Es gibt keine Begrenzung der Anzahl der Transaktionen. Auch ist eine Zusammenrechnung von Transaktionen in einem bestimmten Zeitraum nicht vorgesehen. Man kann also eine 25.000 Euro Transaktion in zwei Überweisungen zu je 12.500 Euro teilen und muss sie nicht melden.

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Alt 17.07.2008, 14:56
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Und um vielleicht die Bedenken, die aufkommen können, zu zerstreuen:

Die AWV-Meldepflicht dient nur statistischen Zwecken. Es geht darum, dass die Bundesbank (bzw. die EZB) einen Überblick haben will, wie viel Kapital aus Deutschland abfließt bzw, wieviel nach Deutschland reinfließt. Solche Zahlungsströme sind für eine Zentralbank von Bedeutung, weil sie für die Steuerung der Geldmenge, Preisstabilität etc. von Bedeutung sind. Es geht also nicht um die Ermittlung von Besteuerungsgrundlagen etc. Wer mal mehr als 12.500 Euro auscasht, kann also bedenkenlos eine solche Meldung abgeben.

Wobei ich mir eher Sorgen darum mache, jemals mehr als 12.500 Euro auscashen zu können.

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Alt 17.07.2008, 19:51
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der meldepflichtige betrag bezieht sich auf die dauer eines Monats, 3 auszahlungen von 5000 z.b wären also auch meldepflichtig.

Soweit ich weiss und sich nichts geändert hat.
Obwohl sich das gut anhört was berlinX erzählt.
Also keine Gewähr
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  #10 (permalink)  
Alt 17.07.2008, 20:06
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Weder die Außenwirtschaftsverordnung noch die Seite der Bundesbank bestätigen einen Zeitraum von einem Monat oder einem Quartal für die Zusammenrechnung von Zahlungen.

Wo ich aber sicher bin ist, dass eine willkürliche Aufsplittung als rechtsmißbräuchlich angesehen werden kann. Wenn ich also 125.000 Euro in 10 Zahlungen zu jeweil 12.500 Euro teile, dann wird die Gesamtsumme vermutlich meldepflichtig sein.

Wenn ich aber am 4.7. einen Betrag über 10.000 Euro via Moneybookers auscashe und am 25.7. eine Zahlung über 8.500 Euro direkt von Pokerstars bekomme, dann ist das ganze nicht meldepflichtig.

Im Zweifel: Bei der Bundesbank anmelden. Aber das betrifft wohl nur sehr wenige hier.

berlinX
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