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Ich war heute bei der Finanbehörde in Hamburg um ein Pokerturnier anzumelden.
Was muß man beachten um eine Genehmigung für ein Turnier zu bekommen (natürlich nur rein hypothetisch 1. Es darf kein öffentliches Turnier sein, und darf nicht beworben werden ( auch Vereine dürfen keine regelmäßigen Turniere veranstalten ) Als Veranstalter ist man aber auf Werbung und Öffentlichkeit angewiesen, sonst kann mann sich das ganze sparen. Also kann man hier nichts dran drehen. 2. Mann dürfte Turniere veranstalten wenn mann a) ein Buy-In nimmt allerdings weder Sach- noch Geldpreise ausspielt ( Urkunden und Pokale sind erlaubt ), oder man nimmt kein Buy-in, dann dürfte man Preise ausspielen. Beides ist für einen Veranstalter kaum umzusetzen. Buy-In`s brauch mann zur Kostendeckung, denn Dealer, Location müssen auch bezahlt werden. Aber wer kommt zu einem Turnier mit Buy-In ohne Preise ??? Und andersrum, wer veranstaltet ein Turnier mit Preisen ohne Einnahmen ??? Es ist vollkommen egal ob mann Sachpreise, gesponserte Preise ausspielt oder Qualifikationsturniere veranstaltet bei denen der Spieler erst im Monatsfinale gewinnt, so oder so ist es illegal und Spieler sowie Veranstalter machen sich strafbar. Es gab auch eigentlich nie eine Grauzone. Bisher wurden die Turniere nur geduldet, mittlerweile stehen gerade hier in Hamburg mehrere Veranstalter unter Beobachtung, da sich die Stadt Hamburg mittlerweile von der Duldung distanziert und wie die Beispiele in Regensburg und Wolfsburg und Braunschweig zeigen, wo jetzt gegen Veranstalter und Spieler ermittelt wird, andere Bundesländer ebenso. Allerdings könnten wir hier im Norden ein Schiff ( mit der richtigen Landesflagge ) chartern und in internationalen Gewässern pokern. Am besten einen Missisippi Dampfer, dann kommt richtiges Maverick-Feeling auf. Das Leben in Deutschland ist echt wie ein Film, nur ohne Happy-End. |
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Tja Big, genau das gleiche habe ich hier auch schon gesagt. Habe nämlich mit Hr.Reichelt geredet oder wie er heissen mag.
In HH sind wir eigentlich ziemlich am schlechtesten dran. Waehrend man in Bayern und NRW so wie es aussieht im Sonnenland ist. Denn die dürfen sowas. Irgendwie schon ein wenig diskrimierend.
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Germanpokerclub in Hamburg |
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Hallo,
ich bin ganz neu hier und habe direkt eine Frage. Wir spielen seit Jahren in einer Kneipe Backgammon um kleinere Einsätze. Es wird dort auch Darts und Tischfußball gespielt, ob um Einsätze, das weiß ich nicht. Doppelkopf und Skat wird natürlich auch um Einsätze gespielt. Nun würden wir gerne auch unter uns (also ohne Werbung und Ausschreibung) ein Pokerturnier spielen und ein realistischer Einsatz wären 5 Euro pro Spieler bei voller Ausschüttung an die Erstplazierten. Ich will aber weder uns Spieler noch den Wirt in Schwierigkeiten bringen. Bis zu welchem Einsatz wäre so ein Turnier legal (aber ohne weitere Bürokratie) durchzuführen. Es gibt in dem Sinne keinen Veranstalter, aber ich würde das Equipment mitbringen und fühlre mich deshalb etwas in der Verantwortung. Wäre es eine Möglichkeit, wenn die Gewinner nicht cash gewinnen würden, sondern zB Verzehrgutscheine der Kneipe. Gruß Ralf |
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Eine gesonderte Genehmigung der Veranstaltung ist NICHT notwendig.
Somit kannst Du bitte den Termin klarmachen. Alles weitere besprechen wir, wenn der Termin steht. Gib mir bitte Bescheid. Der Veranstalter hat sich lediglich an folgende Vorgaben zu halten: "Glücksspielrecht;Veranstaltung von Pokerturnieren" Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben von einigen Regierungen Anfragen zu unserer Haltung bezüglich der neuerdings verbreiteten Pokerturniere erhalten. Im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie geben wir dazu folgende vorläufige Hinweise: 1. Glücksspiel Poker ist grundsätzlich ein Glücksspiel und kein Spiel mit Gewinnmöglichkeit im Sinne von § 33d GewO und § 5a der Spielverordnung (§ 3 LottStV, § 1 Abs. 1 Nr. 1 der Spielbankordnung). Poker gegen Einsatz ist strafbar (§ 284 ff. StGB ) und darf in Deutschland nur in den dafür zugelassenen Spielbanken gespielt werden. 2. Poker ohne Einsatz Strafbares Glücksspiel i. S. §§ 284 ff. StGB liegt nur dann vor, wenn im Rahmen eines Spiels für den Erwerb einer Gewinnchance ein Entgelt verlangt wird und die Entscheidung über den Gewinn ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt (§ 3 Abs. 1 Satz 1 LottStV). Unter Einsatz ist jede nicht ganz unbeträchtliche Summe zu verstehen, die in der Hoffnung erbracht wird, im Falle des „Gewinnens“ eine gleiche oder höherwertige Leistung zu erhalten, und in der Befürchtung, dass sie im Falle des „Verlierens" dem Gegenspieler oder Veranstalter anheim fällt. Der erste Anschein bei Pokerturnieren spricht für das Vorliegen eines Glücksspieles. Nur wenn zweifelsfrei kein Entgelt verlangt wird, liegt kein strafbares Glücksspiel im Sinne von §§ 284 ff. StGB vor. Dafür müssen folgende Voraussetzungen vorliegen: 1. Es darf kein Spieleinsatz geleistet werden. 2. Jeder Spielgast darf nur einmal am Turnier teilnehmen. Eine Mehrfachbeteiligung an Vorrunden muss unterbunden werden. 3. Der Veranstalter muss die Gewähr dafür bieten, dass er jeden verdeckten Spieleinsatz (neben den Spielmarken) an den Spieltischen unterbindet. 4. Von den Teilnehmern darf nur ein Unkostenbeitrag erhoben werden, der zur Deckung der entstandenen Aufwendungen (Saalmiete, Personalkosten, Auslagen für die Herstellung von Spielmarken, Listen usw.) verwendet wird. In Anlehnung an Nr. 2 der Anlage zu § 5a SpielV kann davon ausgegangen werden, dass Unkostenbeiträge bis zu 15 € diese Voraussetzungen erfüllen. Höhere Beträge sind nur denkbar, wenn detailliert nachgewiesen wird, dass sie zur Deckung der Unkosten erforderlich sind. 5. Der Unkostenbeitrag muss für das gesamte Turnier gelten. Von Spielern, die weiter gekommen sind, darf kein neuer Beitrag erhoben werden. 6. Der Unkostenbeitrag darf nicht für die Beschaffung von Gewinnen verwendet werden. 7. Jeder Spieler erhält eine einheitliche Anzahl von Spieljetons für die Teilnahme am Turnier. Es muss sichergestellt sein, dass zu keinem Zeitpunkt des Turniers Spielmarken nachgekauft werden können. Es darf auch kein Markt für die Spielmarken (z.B. Restjetons von ausscheidenden Spielern) entstehen. Es ist deshalb notwendig, dass die Marken eindeutig gekennzeichnet werden. 8. Ausgelobte Preise dürfen ausschließlich von Sponsoren zur Verfügung gestellt werden. Es ist zulässig, darauf hinzuweisen, welche Sponsoren die Preise zur Verfügung gestellt haben. 9. Gewinner eines Turniers sind die Spieler, die das meiste Spielgeld auf sich vereinigen. Sofern die Veranstaltung in Bereichen stattfinden soll, in denen Geldspielgeräte oder andere Spiele nach der Gewerbeordnung angeboten werden (z. B. Spielhallen), ist § 9 Abs. 2 SpielV zu beachten. 3. Verfahren bei der Gemeinde / Sicherheitsbehörde Die Pokerturniere sind als öffentliche Vergnügung bei der Gemeinde schriftlich anzuzeigen (Art. 19 Abs. 1 LStVG). Die Veranstaltung von Pokerturnieren ohne Einsatz ist glücksspielrechtlich grundsätzlich nicht genehmigungspflichtig. Aus diesem Grund soll vermieden werden, dass die Veranstaltung in bescheidähnlicher Form „genehmigt“ wird. Es ist vielmehr zu empfehlen, die Anzeige nach LStVG zu bestätigen, dem Veranstalter den oben aufgeführten Katalog zu übermitteln und darauf hinzuweisen, dass nur dann keine Bedenken der Sicherheitsbehörden bestehen, wenn diese Hinweise strikt eingehalten werden. Die Sicherheitsbehörde kann die Veranstaltung untersagen, wenn zu besorgen ist, dass Straftaten begangen werden sollen. Die Sicherheitsbehörden entscheiden selbstständig nach eigenem pflichtgemäßen Ermessen. In die Entscheidungen können einfließen: - Die Sicherheitsbehörde könnte eine Veranstaltung untersagen, wenn die Örtlichkeit zu Bedenken Anlass gibt. Dies wäre z. B. dann der Fall, wenn in der Veranstaltungsstätte schon einschlägige Straftaten festgestellt worden sind. - Eine Unterbindung der Veranstaltung wäre auch dann möglich, wenn gegen die Person der Verantwortlichen wegen einschlägiger Straftaten Bedenken hinsichtlich der Zuverlässigkeit bestehen. - Aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bestehen erhebliche Bedenken, wenn Pokerturniere mehr als einmal im Monat am gleichen Ort stattfinden. Poker ist ein Glücksspiel, das in Spielbanken gespielt wird. Pokerturniere außerhalb von Spielbanken sind als Ausnahme und nicht als ständige Einrichtung anzusehen. Es widerspricht der Lebenserfahrung, dass bei diesen Dauereinrichtungen kein Einsatz geleistet wird. Aus diesem Grund kann eine Untersagung gerechtfertigt sein. Die Sicherheitsbehörden informieren immer die zuständige Polizeidienststelle von der Veranstaltung. 4. Tätigwerden der Polizei Das Tätigwerden der Polizei ergibt sich aus Art. 3 Polizeiaufgabengesetz. Sie wird tätig soweit ihr die Abwehr einer Gefahr durch die Sicherheitsbehörde nicht oder nicht rechtzeitig möglich erscheint. Die Grundsätze der Zusammenarbeit zwischen Polizei und Sicherheitsbehörde bleiben unberührt. Wir bitten die Landratsämter, die kreisangehörigen Gemeinden zu informieren. (Quelle ist ein Informationsschreiben vom bayerischen Innenministerium vom 29.11.2006) |
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Man fragt sich tatsächlich, wie lange das hier oben in HH noch gut geht. Die Behörden werden immer kritischer den zahlreichen Veranstaltern gegenüber. Bisher scheinen die vielen WSOP-Qualis und Pokerclubs im Wesentlichen aber noch geduldet zu werden.
Über die Legalität dieser Veranstaltungen kann man tatsächlich super streiten und die ganze Geschichte wird sicher früher oder später gerichtlich geklärt werden. Ich vermute, dass die Behörden (leider) schon in absehbarer Zeit rigoros das derzeitige Treiben unterbinden werden. Da reicht ein bisschen politischer Druck aus und die Lawine kommt ins Rollen - evtl. ausgelöst durch eine Bild-Schlagzeile "Immer mehr Deutsche spielsüchtig" oder was weiß ich... A.M. index |
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Zitat:
Wenn ich das schon hoere "der Staat handelt aus einem Schutzgedanken heraus". Der Schutzgedanke besteht darin, die Einnahmequellen fuer Steuern und Abgaben zu sichern. Beispiel: Lotto, ODDset, Pferderennen. Fuer diese Wettarteb "Gluecksspiel" hat der Staat eine Sicherung eingebaut, damit ja kein Suemmchen an ihm vorbei geht. Im jedem Spielcasino ist staendig ein Finanzbeamter zugegen, der genau aufpasst, wieviel Einnahmen versteuert werden muessen. Wenn die Pokercasinos sich mit der Regierung einigen wuerden, wie die Einnahmen zu versteuern waeren, moechte ich nicht wissen, wie schnell die Casino eine staatliche Konzession haetten. Aber ich glaube, dass sich das ganze Thema sowieso in 1 - 2 Jahren erledigt hat, denn einige Sportwettenanbieter haben ja schon Widersprueche gegen die Schliessung einiger Wettbueros eingelegt, und ich schaetze mal, das die Verfahren bis zum EUGH gehen, und dann werden sie gewinnen, und die Regierung muss sich was einfallen lassen. Gruss an alle Walter |
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Es scheint generell in besonders regulierungswütigen Ländern Usus zu sein, daß der Bürger grundsätzlich als unmündig und dumm angesehen wird. Man könnte an der Stelle wieder mal auf Deutschland schimpfen, aber wenn man sich mal mit der EU befaßt, merkt man, daß es immer noch eine Nummer krasser geht.
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