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  #21 (permalink)  
Alt 21.11.2007, 14:35
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haben gleichzeitig geantwortet,meine antwort findest du über deinem beitrag,nur damit du dich nicht wunderst,wutzel.
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  #22 (permalink)  
Alt 21.11.2007, 14:38
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Zitat:
In der Tat schwierige Sache mit dem Erfolgsort,aber § 284 verlangt ja gar keinen Erfolg,sondern das bereithalten wird schon unter strafe gestellt.

Dies würde ja sogar bedeuten das die theoretische Möglichkeit das ein Deutscher mitspielt ausreicht,um das OC zu bestrafen.
- Ja, so sehe ich tatsächlich die Rechtslage. Als konkretes Gefährungsdelikt (und dies ist eindeutig h.M.) recht das Bereithalten aus. Der netter Herr hier (Online Casino / Rückbuchung) sieht dies scheinbar genau so - allerdings ohne nähere Begründung. Er stellt zwar m.E. auf den § 285 StGB ab - aber aufgrund der Akzessorietät zu § 284 StGB muss dieser zwangsläufig gegeben sein.

MIR passt dies auch nicht wirklich in den Kram, da ich sehr gerne lonline spiele, wenn ich Zeit hab'. Ich spiele auch gerne live - wenngleich insgesamt nicht um so hohe Einsätze wie Du. - Aber nach reiflichster Überlegung bin ich zu dem Schluss gekommen, dass meine Auffassung nicht nur eine vertretbare ist, sondern wohl die dogmatisch und juristisch sauberste und somit in der Praxis richtige.

Wutzl

EDIT: Hab da eben noch was gefunden!!! http://www.law-vodcast.de/ist-das-mitspielen-bei-online-casinos-strafbar - warum mach ich mir eigentlich selber Gedanken drum, wenn's andere schon vorher gemacht haben... - Wer keinen Bock darauf hat, sich meine hart erdachten obigen geistigen Ergüsse durchzulsen, soll mal auf diese Seite nen Blick werfen... - Es gibt einem aber doch ein recht gutes Gefühl, wirklich exakt (!!!) das herausgearbeitet zu haben, was dort gesagt wird... Man sieht: In Bayern Jura studieren bringt was! ;-)

Geändert von Wutzldutzl (21.11.2007 um 14:49 Uhr).
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  #23 (permalink)  
Alt 21.11.2007, 14:42
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@Wutzl und Burnzi,
das Staatliche Glücksspiel Monopol ist schon klar, aber bedeutet dass nicht nur, das es unter Staatlicher obhut/aufsicht ist.

Ich meine, die Spielbanken gehören ja auch nicht dem Staat sondern sind eigenständig und brauchen nur die Genehmigung.

Bitte berichtigt mich wenn ich falsch liege.

Auf die Sache bin ich nur gekommen, weil ich gesehen habe, dass eine Spielbank in Baden Würtenberg auch eine Online Abteilung anbietet. Das ist ja eigentlich nichts anderes als ein Online Pokerraum...
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  #24 (permalink)  
Alt 21.11.2007, 14:42
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aber genau da is doch der Haken.

Dann könnte ja Staatsanwalt X losziehen und gegen alle OCs Klage erheben,weil sie von D aus erreichbar sind.

Dann würde sich Deutschland,laienhaft ausgedrückt, zum Richter über das gesamte Internet machen,und das Territorialprinzip völlig aushebeln.

Da dies ein Ding der Unmöglichkeit ist bleibt es dabei das sich OCs nur strafbar machen wenn sie unter 'deutscher Flagge' Spiele anbieten.
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  #25 (permalink)  
Alt 21.11.2007, 14:52
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@MrBurnz: Siehe in Ergänzung meiner Ausführungen das Video unter dem Link, den ich oben gegeben habe...

ES IST LEIDER SO WIE'S IST!!! Strittig - aber der BGH hat das Wort. Aber es besteht ja Hoffnung, dass der BGH so ist wie immer und irgendwann seine jahrelange Rspr. umkippt...

Ein Online Casino macht sich strafbar, wenn die HOMEPAGE für Deutschland bestimmt ist - siehe im Beitrag: Domain, Sprache u.s.w. - also das sog. "Bestimmungsland-Prinzip"... Das dies bei sämtlichen Online Casinos so ist, dürfte wohl jedem klar sein. Die machen ja auch alle Werbung in Deutschland für Deutschland nach dem Motto "Hey! Lernt pokern auf ner deutschen Seite!"

Geändert von Wutzldutzl (21.11.2007 um 15:04 Uhr).
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  #26 (permalink)  
Alt 21.11.2007, 15:03
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auf den .de seiten kann man nur mit playmoney spielen,und eine deutsche gerichtsbarkeit damit zu begründen das die .com seite auch deutschsprachig verfügbar ist,ist etwas weit hergeholt.

und zum thema leider oder nicht leider:
wer hier was persönlich besser findet ist doch egal,ich argumentier hier doch nicht weil ich das doof finden würde wenn stars dicht macht,es geht darum wie ich das juristisch beurteile.

meinetwegen sollen die den rigged drecksladen noch morgen schliessen
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  #27 (permalink)  
Alt 21.11.2007, 15:14
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Es geht nicht nur um die Domain, sondern darum, ob deutscher Support angeboten wird, ob die Seite an sich Deutsch (Sprache)ist, ob die Software auf Deutsch erhältlich ist u.s.w. - Man spricht dabei von einem sog. "Typusbegriff", wenn Du das schon einmal gehört hast... Nicht nur die Domain machts aus: Eine Vielzahl von Faktoren spielen da ne Rolle...

Ausserdem gibt's - aber frag' mich bitte nicht, wo ich die gelesen hab (ich glaube NJW) - ne Entscheidung, die sagt, dass ".com"-Domains signalisieren, in jedem Land, in dem sie erreichbar ist (also überall wo's das www gibt), solle ihr Angebot gelten. Damit wären wir wieder beim Bestimmungslandprinzip und dies ist in keinster Weise weit hergeholt. (Vielleicht ist das ja genau so weit hergeholt wie meine ersten Ausführungen aus Deiner Sicht "Schwachsinn" waren?!?! )

Mir ist das relativ egal, ob dies irgendwer juristisch anders beurteilt oder nicht. Es kommt darauf an, wie's in der Praxis beurteilt wird. - Dass es dann anders gehandhabt als beurteilt wird steht auf einem anderen Blatt. Mir ging's nur um die "richtige" juristische Einordnung.

Wutzl
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  #28 (permalink)  
Alt 21.11.2007, 15:16
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na wenn du eminst das wär alles so einfach,dann wunder ich mich warum noch kein sta. Klage erhoben hat.
Allein der Politik müsste doch sehr gelegen sein das die OCs schliessen,denn dann würden alle den staatlichen Spielbanken die Bude einrennen und beachtliche Mehreinnahmen sorgen.
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  #29 (permalink)  
Alt 21.11.2007, 15:26
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Ich denke die obige Diskussion zeigt, dass ich das keines Falls alles als "so einfach" empfinde - Du bist ja gut... Gerade weil's nicht so einfach ist - und v.a. weil ein enormer beweistechnischer Aufwand dahinter steckt hat man sich bisher noch nicht dran gewagt. - Bisher ist es der Politik wohl auch als nicht so wahnsinnig brisant erschienen - man dachte wohl, dass das Online Poker vielleicht nicht so wahnsinnig weit verbreitet sei. Die Politik ist diesbezüglich ja immer etwas sehr zäh und konservativ, so dass es relativ lange dauert bis irgendwann auf "moderne" Entwicklugen reagiert wird.

Ausserdem gibt es weitaus populärere Themen als "Schließung und Bestrafung von Online Casinos" für die Politik. - Für die ist online Pokern bisher nur ein "Randthema" und wird's wohl auch noch ne Weile bleiben.

Warum sich ferner kein Staatsanwalt dran getraut hat? Nun - schlicht und ergreifend praktische Probleme. Verklag' Du mal ne Gesellschaft, die ihren Sitz in Antigua oder sonst wo hat. Ich hatte damals schon irre Probleme, eine bereits inhaftierten Totschläger im Kosovo für ne Anhörung nach Deutschland zu bekommen - ein ganz toller Aufwand, so dass dies gleich der Referendar machen durfte, weil der Staatsanwalt keine Zeit, Lust oder was auch immer hatte.

Man könnte natürlich nen online Spieler packen und dann so ne Art Muster-Prozess führen - inzident wird dann die strafbarkeit des Online Casinos abgeklärt. Ich nenn das gerne "Bauernopfer-Theorie".

Meine Prognose: Irgendwann wird das passieren - wer hätte geglaubt, dass die BAföG-Betrüger jemals gerichtlich belangt werden. Viele wussten es über Jahre hinweg - keiner hat gerichtliche Schritte eingeleitet - also wurd's irgendwann "normal". Alle fielen aus den Wolken, as die ersten BAföG-Prozesse geführt wurden und die Leute reihenweise wegen Betrugs belangt wurden...

Demzufolge: Im Moment sehe ich die Lage als "entspannte Ruhe vor dem Sturm" an...
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  #30 (permalink)  
Alt 01.12.2007, 16:28
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Gibt da noch ne nette Homepage: ISA-CASINOS.DE - Europas größtes Glücksspiel-Informationsportal im Internet - da gibt's scheinbar immer aktuelle Infos hinsichtlich bestimmter Urteile und Gesetzesänderungen (so findet sich eine Sammlung sämtlicher Ländergesetze, die im Zusammenhang mit Glücksspiel stehen) - schade, dass ich diese Seite nicht schon eher gefunden hab'... dort scheinen Leute zu schreiben, die ebenfalls nicht nur Halbwahrheiten verbreiten, sondern häufig Juristen sind. Urteile, Aufsätze und ne Menge weiterer Infos...

Wutzl
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