Zurück   POKERN.com - Pokerforum > Offline Poker > Wo kann man offline Pokern > Bayern
Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1 (permalink)  
Alt 13.03.2007, 17:46
Poker Profi
 
Registriert seit: 16.12.2006
Ort: München
Beiträge: 619
Danksagungen: 4
3 Danksagungen in 3 Posts
Daumen hoch Pokerturniere in Bayern (INGOLSTADT, MÜNCHEN, REGENSBURG, KAUFERING)

Habe durch Zufall entdeckt, das am 20.03.07 in München ein grosses Turnier für 35€ Buyin stattfindet. Auf der Internetseite kann man auch noch andere Zeiten mit den jeweiligen Orten erfahren (unter "Anmeldung" kann man den Ort und die Uhrzeit auswählen)

*** BAVARIAN PLAYERS CUP ***

PS.: bin nur ein Spieler und nicht daran beteiligt. Ich will nur ein Ticket für Innsbruck gewinnen und dann Geld abräumen
Mit Zitat antworten
  #2 (permalink)  
Alt 14.03.2007, 15:14
Angler
 
Registriert seit: 01.02.2007
Beiträge: 61
Danksagungen: 0
0 Danksagungen in 0 Posts
Standard retour

Das ist mit großer Sicherheit nicht legal!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Du darfst in Bayern nicht mehr als 15 € Buy in verlangen!!!!!!!!!!
(Ganz klar vom Innenministerium geregelt und wird vom KVR überwacht)
Da ich ja meine eigenen Spass Turniere anmelde kann ich da jedem interessenten gerne mehr darüber erzählen...
Mit Zitat antworten
  #3 (permalink)  
Alt 14.03.2007, 15:46
Poker Profi
 
Registriert seit: 16.12.2006
Ort: München
Beiträge: 619
Danksagungen: 4
3 Danksagungen in 3 Posts
Standard

ähm es wird kein Preisgeld ausgespielt, sondern nur Tickets für Innsbruck.
Weiterhin darf man nur einmal mitspielen (also nur einmaliges Einkaufen).

Durch diese beiden Tatsachen ist es glaub ich schon legal oder wird zumindest von den Behörden geduldet. So einfach ist das.

Geändert von LuckyGirl77 (14.03.2007 um 15:48 Uhr).
Mit Zitat antworten
  #4 (permalink)  
Alt 14.03.2007, 18:19
Angler
 
Registriert seit: 01.02.2007
Beiträge: 61
Danksagungen: 0
0 Danksagungen in 0 Posts
Standard Retour

Mehr brauch ich nicht sagen!
Glaube nicht das es einen Grund gibt das Buy In mehr als zu verdoppeln was normalerweise genehmigt ist.

Information:


1. Da es sich bei einem Pokerturnier um eine Vergnügungsveranstaltung handelt, ist es in Bayern gem. Art. 19 des Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) bei der Gemeinde anzuzeigen, wo das Turnier stattfindet. Nach Art. 19. Abs. 1 Satz 2 LStVG genügt für regelmäßig wiederkehrende Veranstaltungen eine Anzeige.

2. Daneben ist bezüglich der Veranstaltung von Pokerturnieren darauf hinzuweisen, dass es sich hier um eine Thematik handelt, die primär unter strafrechtlichen Gesichtspunkten zu beurteilen ist.

3. Nach Rechtsprechung und Rechtsliteratur handelt es sich bei dem Kartenspiel „Poker“ um ein Glücksspiel, da hier die Entscheidung über Gewinn und Verlust nicht wesentlich von den Fähigkeiten, den Kenntnissen und der Aufmerksamkeit der Spieler, sondern hauptsächlich vom Zufall abhängt. Diese Beurteilung resultiert vor allem auch daraus, dass beim Pokerspiel jeweils nicht alle Karten im Spiel sind.

4. § 33 d der Gewerbeordnung (GewO) regelt die gewerbliche Veranstaltung aller Spiele mit Gewinnmöglichkeit, soweit es sich nicht um Glücksspiele im Sinne des § 284 des Strafgesetzbuches (StGB) handelt. Da es sich beim Pokerspiel aber um ein Glücksspiel handelt, findet
§ 33 d GewO keine Anwendung.

5. Bei einer Pokerveranstaltung ist somit zu prüfen, ob der Straftatbestand des § 284 StGB (unerlaubte Veranstaltungen eines Glücksspiels) erfüllt wird.

Ein Glücksspiel nach § 284 StGB liegt dann vor, wenn es öffentlich veranstaltet wird und wenn Einsatz geleistet wird, der bei ungünstigem Spielausgang zu einem Vermögensverlust führt.

Was dabei als „Einsatz“ zu verstehen ist, ergibt sich zwar nicht aus dem Gesetz. Die herrschende Rechtsmeinung aber definiert hier: Jede Leistung die erbracht wird, in der Hoffnung, im Falle „des Gewinnes“ eine gleiche oder höherwertige Gegenleistung zu erhalten, unter der gleichzeitigen Befürchtung, dass sie (die eingebrachte Eigenleistung) im Falle des „Verlierens“ unmittelbar dem Gegenspieler oder dem Veranstalter zufällt. Allerdings muss es sich bei der eigenen Leistung wegen der notwendigen Abgrenzung zum bloßem Unterhaltungsspiel um einen „Einsatz“ handeln, der nicht ganz unbeträchtlich ist.





6. Vor diesem Hintergrund hat das Bayerische Staatsministerium des Innern folgende
aktuelle Regeln entwickelt:

6.1 Es darf kein Spieleinsatz geleistet werden.

6.2 Jeder Spielgast darf nur einmal am Turnier teilnehmen. Eine Mehrfachbeteiligung an Vorrunden muss unterbunden werden.

6.3 Der Veranstalter muss die Gewähr dafür bieten, dass er jeden verdeckten Spieleinsatz (neben den Spielmarken) an den Spieltischen unterbindet.

6.4 Von den Teilnehmern darf nur ein Unkostenbeitrag erhoben werden, der zur Deckung der entstandenen Aufwendungen (Saalmiete, Personalkosten, Auslagen für die Herstellung von Spielmarken, Listen usw.) verwendet wird. Der Einsatz darf 15,-- € nur dann übersteigen, wenn detailliert nachgewiesen wird, dass er in dieser Höhe zur Deckung der Unkosten tatsächlich erforderlich ist.

6.5 Der Unkostenbeitrag muss für das gesamte Turnier gelten. Von Spielern, die weiter gekommen sind, darf kein neuer Beitrag erhoben werden.

6.6 Der Unkostenbeitrag darf nicht für die Beschaffung von Gewinnen verwendet werden.

6.7 Jeder Spieler erhält eine einheitliche Anzahl von Spieljetons für die Teilnahme am Turnier. Es muss sichergestellt sein, dass zu keinem Zeitpunkt des Turniers Spielmarken nachgekauft werden können. Es darf auch kein Markt für die Spielmarken (z. B. Restjetons von ausscheidenden Spielern) entstehen. Es ist deshalb notwendig, dass die Marken eindeutig gekennzeichnet werden.

6.8 Ausgelobte Preise dürfen ausschließlich von Sponsoren zur Verfügung gestellt werden. Es ist zulässig, darauf hinzuweisen, welche Sponsoren die Preise zur Verfügung gestellt haben.

6.9 Gewinner eines Turniers dürfen ausschließlich die Spieler werden, die das meiste Spielgeld auf sich vereinigen.

Sofern der Spielplan von den vorgenannten Regelungen abweicht, kann eine amtliche Bestätigung des Turniers gem. Art 19 LStVG nicht in Aussicht gestellt werden. U. U. müsste stattdessen ein Veranstaltungsverbot ausgesprochen werden.

Ferner ist gemäß § 6 Jugendschutzgesetz Personen unter 18 Jahren die Anwesenheit beim Turnier verboten.

7. Eine Gewerbeanmeldung für die Durchführung von Pokerturnieren ist ausgeschlossen.
Mit Zitat antworten
  #5 (permalink)  
Alt 14.03.2007, 19:15
Poker Profi
 
Registriert seit: 16.12.2006
Ort: München
Beiträge: 619
Danksagungen: 4
3 Danksagungen in 3 Posts
Standard

mal ne Frage: Was bist du denn für einer?

Es sind nur 35€, keine 100, keine 500. Also ist kein Vermögensverlust zu erwarten.
Weiterhin ist eingehalten, das man nur einmal mitspielt.
Und es gibt nur Sachpreise, die Tickets für Innsbruck eben.
Und du weißt nicht, ob der Anbieter Gewinne einfährt (und das glaube ich eben nicht, das er das tut)

Also was willst (alles eingehalten, was erwartet wird)? Alle Pokerturniere verbieten? Dann aber bitte auch bei deinen privaten anfangen Mister Oberschlau ! (werde doch Innenminister, dann kannst es sogar noch kontrollieren). Sorry, aber dieses klugscheissen geht mir gehörig auf den Senkel.
Mit Zitat antworten
  #6 (permalink)  
Alt 14.03.2007, 19:41
Angler
 
Registriert seit: 12.01.2007
Beiträge: 49
Danksagungen: 0
0 Danksagungen in 0 Posts
Standard

Ich verstehe echt nicht, was diese pampige Reaktion soll. Es ist ja nicht Wimi, der am liebsten alle Pokerturniere unterbinden möchte, sondern unser lieber guter Staat. Du und alle anderen bayerischen Pokerspieler sollten Wimi für die Darlegung der Rechtslage dankbar sein, denn nicht nur die Veranstaltung von, sondern auch die Teilnahme an illegalem Glücksspiel ist strafbar. Da
Mit Zitat antworten
  #7 (permalink)  
Alt 14.03.2007, 21:43
Angler
 
Registriert seit: 01.02.2007
Beiträge: 61
Danksagungen: 0
0 Danksagungen in 0 Posts
Standard

Zitat:
Zitat von Portia Beitrag anzeigen
Ich verstehe echt nicht, was diese pampige Reaktion soll. Es ist ja nicht Wimi, der am liebsten alle Pokerturniere unterbinden möchte, sondern unser lieber guter Staat. Du und alle anderen bayerischen Pokerspieler sollten Wimi für die Darlegung der Rechtslage dankbar sein, denn nicht nur die Veranstaltung von, sondern auch die Teilnahme an illegalem Glücksspiel ist strafbar. Da
Danke!

Ich muss mich schon fragen ob für manche 35 € kein Geld mehr ist, ich bin der letzte der die Turniere verbieten will, ich habe nur etwas gegen Abzocke!
Das ein Veranstalter ein bisschen was verdient, ist OK (es mag verdammt viel Arbeit sein so ein Turnier auszurichten) aber die 35 € sind völlig überzogen.
Und das 15 € nur erlaubt sind das habe nicht ich aufgestellt, es mag sicher sein das man damit durchkommt, nur ich möchte nicht bei der Veranstaltung sein wenn die Kripo vorbeischaut und dann alles dicht macht, und übrigens ich war auf unserer Tollen Pokermesse hier in München (War eigentlich nur ein Quali Turnier für die WSOP), und da konnte man sich immer wieder einkaufen, bin fest davon überzeugt das es vor Ort nicht anders sein wird.

Geändert von wimi22 (14.03.2007 um 21:50 Uhr).
Mit Zitat antworten
  #8 (permalink)  
Alt 20.03.2007, 18:03
Fisch
 
Registriert seit: 20.03.2007
Beiträge: 20
Danksagungen: 0
1 Danksagung in 1 Post
Standard Turnierregeln in Bayern

Hi Wimi. Ich bin einer der Pokerspieler, die sehr dankbar sind für Deine Zusammenfassung. Allerdings bin ich der Überzeugung, daß man sehr wohl mit der Organisation eines Pokerturnieres Geld verdienen kann.

Was diese heikeangel betrifft, die sehe ich spätestens heute Abend am Final Table, wenn sie es überhaupt so weit schafft.
__________________
Ich habe keine schlechten Eigenschaften. Aber einige meiner guten sind unpopulär.
Mit Zitat antworten
  #9 (permalink)  
Alt 20.03.2007, 21:42
Angler
 
Registriert seit: 01.02.2007
Beiträge: 61
Danksagungen: 0
0 Danksagungen in 0 Posts
Standard

Habs versehentlich doppelt gesetzt...
Mit Zitat antworten
  #10 (permalink)  
Alt 20.03.2007, 21:43
Angler
 
Registriert seit: 01.02.2007
Beiträge: 61
Danksagungen: 0
0 Danksagungen in 0 Posts
Standard

Zitat:
Zitat von Grand mit Vier Beitrag anzeigen
Hi Wimi. Ich bin einer der Pokerspieler, die sehr dankbar sind für Deine Zusammenfassung. Allerdings bin ich der Überzeugung, daß man sehr wohl mit der Organisation eines Pokerturnieres Geld verdienen kann.

Was diese heikeangel betrifft, die sehe ich spätestens heute Abend am Final Table, wenn sie es überhaupt so weit schafft.

Ich hab auch noch überlegt in die Schranne zu fahrn, aber ich bin zu müd...
Wahrscheinlich habens heut schon a Sondergenehmigung gehabt das Buy in so krass zu schrauben...
Wäre dir dankbar wenn du einen kurzen Bericht übers Turnier senden würdest.
Mit Zitat antworten
Antwort


Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

vB Code ist An.
Smileys sind An.
[IMG] Code ist An.
HTML-Code ist Aus.
Trackbacks are An
Pingbacks are An
Refbacks are An


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Pokerturniere in München tommyt Bayern 0 14.01.2007 22:45


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 22:52 Uhr.

Die Poker Seite im Internet: Poker

Freerolls script by Poker Freerolls Schedule