Es sind sogar nur sieben Einkunftsarten und
Gewinne aus Glücksspiel lassen sich tatsächlich keiner dieser Einkunftsarten zuordnen und sind daher grundsätzlich (wenn Juristen dieses Wort benutzen gibt es immer mindestens eine Ausnahme) nicht steuerbar, also nicht steuerpflichtig. Die Ausnahme besteht, wenn jemand gewerbsmäßig spielt, also regelmäßig und mit Gewinnerzielungsabsicht. Dann liegen Einkünfte (bzw. Verluste) aus Gewerbebetrieb vor und die stellen eine der sieben Einkunftsarten des Einkommensteuergesetzes dar. Anders beim Freizeitspieler, der zwei mal im Monat bei Pokerstars ein MTT spielt oder alle paar Tage mal ein paar Stunden zum Spass irgendwo CG zockt. Das ist Privatvergnügen und kein gewerbsmäßiges Spiel.
Als Gegenbeispiel vielleicht: 6 Tage die Woche 8 Stunden 12 Tabling ist sicherlich gewerbsmäßiges Spiel. (ACHTUNG: Spassmodus: Eine Ausnahme gilt für alle Volldonken, weil bei deren Spielweise keine Gewinnerzielungsabsicht vorliegen kann.

)
Dafür spielt es keine Rolle, ob es sich bei dem jeweiligen Spiel um Online-Poker, Casino Black-Jack oder Backgammon im Straßencafe handelt. Es spielt auch keine Rolle, ob das mit oder ohne staatliche Genehmigung erfolgt.
Natürlich lassen sich (wenn man denn gewerbsmäßig spielt)
Verluste geltend machen. Das hängt damit zusammen, dass man nur dann gewerbsmäßig spielt, wenn man einen sogenannten "Totalgewinn" anstrebt, also über den gesamten Zeitraum, in dem man sein Gewerbe ausübt, Gewinn anstrebt, auch wenn der erst ganz am Ende kommt. Das beißt sich dann damit, dass die Steuer für das Jahr (steuerrechtlich: Veranlagungszeitraum) erhoben wird und damit die Phase des Totalgewinns künstlich zerstückelt wird. Deshalb kann es sein, dass man in einzelnen Jahren Verluste macht. Diese kann man dann also sogenannten Verlustvortrag im Steuerbescheid festhalten lassen. Es heißt dann ungefähr: Ihr Gewinn aus Gewerbebetrieb 2007: -10.000 Euro. Wenn Du dann 2008 30.000 Gewinn machst, werden die 10.000 Verlust aus 2007 damit verrechnet, so dass Du in 2008 nur 20.000 Gewinn hast. Ob dem Staat das passt oder nicht spielt dafür auch keine Rolle. Wer gewerblich tätig ist, kann in einzelnen VZ Verluste geltend machen.
Die
dritte Frage schließt ja an die erste an. Grundsätzlich (wie gesagt: juristisch für "mindestens mit einer Ausnahme") sind Gewinne oder auch Verluste aus Glücksspiel nicht steuerbar, da sie keiner Einkunftsart zugeordnet werden können. Damit sind sie auch nicht steuerpflichtig. Ausnahme eben, wenn gewerbsmäßig gespielt wird.
berlinX
P.S.: Vielleicht sollte ich die ganzen Infos mal in einem neuen Thread in einem einzigen Beitrag zusammenfassen? So wird das ja recht mühsam, wenn sich jeder, der Interesse an dem Thema hat, durch den kompletten Thread wühlen muss.