Das Spannungsfeld hat auch der Gesetzgeber gesehen.
Deshalb gibt es das Steuergeheimnis für die Finanzbehörden. Ich hatte da oben schon mal etwas zu geschrieben und habe es hier einfach noch einmal reinkopiert.
Zitat:
Zitat von berlinX
Nein, das ist nicht richtig. Die Finanzämter unterliegen nach § 30 Abgabenordnung dem Steuergeheimnis. Das bedeutet, dass der Finanzbeamte die aus dem Besteuerungsverfahren erlangten Informationen grundsätzlich nicht an andere Behörden, wozu auch die Staatsanwaltschaft zählt, weiter geben darf. Hiervon gibt es enge Ausnahmen, beispielsweise wenn es um Leib und/oder Leben geht oder Taten den Bestand des Staates gefährden.
Dieses Steuergeheimnis resultiert daraus, dass man im Besteuerungsverfahren zur Mitwirkung verpflicht ist, also kein Aussageverweigerungsrecht hat wie im Strafverfahren.
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Faktisch erklärst Du also beim Finanzamt, "möglicherweise" eine Straftat begangen zu haben. Solange Du alles vollständig erklärst, interessiert sich das FA da nicht weiter für und gibt die über Dich gewonnenen Informationen aus dem Besteuerungsverfahren auch nicht an die Staatsanwaltschaft weiter.
Und die
Strafbarkeit entsteht durch das eigentliche Handeln, also die Teilnahem an nicht behördlich genehmigtem Glücksspiel und nicht dadurch, dass man dieses Handeln später den Steuerbehörden erklärt und damit natürlich automatisch "zugibt".
Und zum Thema
Steuersatz: Der hängt von Deinem sonstigen Einkommen ab. Wenn Du "nur" 10.000 Euro im Jahr Gewinn mit Poker machst, zahlst Du ca. 20 %. Wenn Du aber vielleicht noch 30.000 Euro Zinsen vom Sparbuch bekommst und einen Job hast, bei dem Du 20.000 Euro verdienst, dann müsstest Du auf 10.000 Euro Pokergewinne schon den Spitzensteuersatz von 42 % zahlen. Jeweils zuzüglich Soli und evtl. Kirchensteuer.
(Zahlen nur grob geschätzt als Anhaltspunkt)
berlinX