Einen
Freibetrag gibt es im Einkommensteurrecht immer. Ich glaube der liegt bei aktuell 7.680 Euro. Das ist der sogenannte Grundfreibetrag, der das Existenzminimum eines Menschen steuerfrei stellt. Die Steuerpflicht beginnt für natürliche Personen also erst bei 7.681 Euro. Das ist unabhängig davon, ob es sich um Einkünfte aus Gewerbebetrieb (selbstständiger Poker-Profi) oder um Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit (Angestellter im Supermarkt) handelt. Es werden bei jedem Steuerpflichtigen alle Einkünfte (egal aus welcher der insgesamt sieben Einkunftsarten sie stammen) zusammengerechnet, also Arbeitslohn, der Gewinn aus dem Gewerbe, Zinsen, wenn sie über dem Sparerfreibetrag liegen etc. Nur wenn die sich daraus ergebende Summe über 7.680 Euro liegt, werden Steuern fällig.
Die
Lohnsteuerkarte ist nur bei Angestellten relevant. Ich vermute mal, dass der normale Poker Profi auf eigene Rechnung spielt und damit selbstständig ist. Es wird also ein Gewerbe ausgeübt. Gewerbliche Einkünfte stellen im Einkommensteuergesetz eine andere Einkunftsart dar, als es Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit tun (Angestellte). Nur für diese Gruppe der nichtselbstständigen spielt die Lohnsteuerkarte eine Rolle. Wenn nun aber ein Unternehmer mehrer junge aufstrebende Pokerspieler für sich spielen lässt und ihnen pro Monat 3000 Euro zahlt, so wären diese seine Angestellten und würden quasi auf Lohnsteurkarte pokern.
Verluste lassen sich insofern berücksichtigen, als dass im Gewerbebetrieb (=gewerbsmäßiger Spieler) nur der steuerrechtliche Gewinn steuerpflichtig ist und nicht die Einnahmen. Aldi versteuert ja auch nicht, was sie am Ende des Tages in der Kasse haben, sondern was nach Lieferanten, Personal, Miete etc. übrigbleibt.
Es wird zur Ermittlung des Gewinns nach dem Einkommensteuergesetz also geschaut, wie hoch ist der Stand auf dem Geschäfskonto am Ende des Jahres. Wie hoch war er am Ende des Vorjahres. Von der Differenz werden natürlich die Einzahlungen abgezogen, die man auf das Geschäftskonto gemacht hat. Hinzugerechnet werden wiederum natürlich alle Privatentnahmen, die man gemacht hat. Niemand kann also seinen steuerlichen Gewinn durch "auscashen" auf 0 drücken.
Vielleicht als Beispiel:
9.000 Euro Everestkonto Spieler X 31.12.2007
5.000 Euro Everestkonto Spieler X 31.12.2006
4.000 Euro Differenz
-2.000 Euro, die der Spieler X seinem Konto zwischenzeitlich mal in einem Downswing hinzufügen musste
+52.000 Euro, die der Spieler X seinem Konto im Laufe des Jahres entnommen hat und auf Moneybookers, Neteller, sein Privatkonto oder wohin auch immer transferiert hat
54.000 Euro Gewinn "Geschäftskonto Everest" für 2007
- 1.000 Euro anteilige Betriebskosten PC (PCs werden auf drei Jahre abgeschrieben)
- 100 Euro Pokertracker 3 etc.
52.900 Euro Gewinn aus Gewerbebetrieb für 2007.
Davon werden dann die 7.680 Euro abgezogen. Den Rest muss man versteuern.
Wenn man in 2006 vielleicht 20.000 Euro Verlus hatte, hätte man die übrigens als sogenannten Verlustvortrag mitnehmen können. Die würden dann von dem 2007er Gewinn abgezogen werden.
Ich hoffe, die ganze Geschichte wird zumindest etwas verständlich.

Ist halt elendes Steuerrecht.
berlinX