Zitat:
Zitat von ChipFreak
Heißt das denn nun, dass die 19% EUSt wegfallen oder gilt das nur für den Zoll der z.B. für Textilien erhoben wird 
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Hättest Du auf den Link geklickert wüsstest Du es. Hier noch einmal der relevante Teil über Kleinsendungen:
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Zitat von zoll.de
Sendungen von Waren mit geringem Wert, die im Sinne des Zollrechts unter Zollbefreiung in den zollrechtlich freien Verkehr überführt werden, sind in Deutschland auch von der Einfuhrumsatzsteuer (§ 1 Abs. 1 EUStBV) und ggf. der besonderen Verbrauchsteuer (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 EVerbrStBV) befreit. Darüber hinaus ist Röstkaffe und löslicher Kaffee im Sinne des § 2 Nr. 2 KaffeeStG von der Verbrauchsteuerbefreiung ausgeschlossen (§ 2 EVerbrStBV).
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Es fallen weder Einfuhrumsatzsteuer noch Zollsätze an.