Streng genommen ist sie bindend (die juristische Form-Haarspalterei mündliche vs. schriftliche Vereinbarung laß ich jetzt mal raus) imho - die Frage ist nur, wie kommt man an den Wettverlierer ran, wenn er sich totstellt. Die Providerdaten für dessen IP dürfen (noch!) nur auf richterlichen Beschluß herausgegeben werden, und ob die Staatsanwaltschaft so ein Verfahren nicht wegen Geringfügigkeit einstellen würde.... realistische Chancen gehen gegen null, daß man dem beikommt.
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