Sorry, aber nix Neues und nix Aussagekräftiges...
Zitat aus Link 1 z.B.:
Seit April 2005 dürfen nicht nur Finanzämter, sondern auch die Erbringer von Sozialleistungen ohne Anfangsverdacht einer Straftat die Stammdaten der Konteninhaber - Name, Geburtsdatum, Anschrift und Zahl der Konten - einsehen. Nicht betroffen sind die tatsächlichen Kontobewegungen und -stände.
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