Zitat:
Zitat von krella
Eine gesonderte Genehmigung der Veranstaltung ist NICHT notwendig.
Somit kannst Du bitte den Termin klarmachen.
Der Veranstalter hat sich lediglich an folgende Vorgaben zu halten:...
Der erste Anschein bei Pokerturnieren spricht für das Vorliegen eines Glücksspieles. Nur wenn zweifelsfrei kein Entgelt verlangt wird, liegt kein strafbares Glücksspiel im Sinne von §§ 284 ff. StGB vor. Dafür müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:
1. Es darf kein Spieleinsatz geleistet werden.
6. Der Unkostenbeitrag darf nicht für die Beschaffung von Gewinnen verwendet werden.
|
und genau dagegen wird er doch verstoßen wenn jeder 5 euro zahlt und die hinterher noch einer gewinnen kann. somit das vorhaben illegal.