Zitat:
Zitat von Blinds_Stehler
Ich hätte da keine Bedenken, wenn folgende zwei Bedingungen erfüllt sind.
1. Klar und deutlicher Hinweis, daß keinerlei Geldeinsätze getätigt werden, auch kein buy in und dergleichen, da sonst => siehe § 284 StGB.
2. Anbringen der Flyer mit entspr. Einwilligung der Eigentümer der Werbeflächen.
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