Puntostylist: Ich habe mal die Werbung für Deine Homepage (inklusive Schneeballsystem) entfernt. Das hat wohl nichts mit dem Thema zu tun.
(Du solltest Dir ausserdem überlegen, den "Money-Part" auf Deiner Seite zu entfernen... "In Deutschland werden derartige Systeme von § 16 Abs. 2 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) erfasst. Das Delikt ist als so genanntes Unternehmensdelikt und als abstraktes Gefährdungsdelikt ausgestaltet. Das heißt, es muss nicht einmal ein Schaden entstehen. Schon der "Versuch" ein Schneeballsystem ins Leben zu rufen, ist strafbar. Juristisch betrachtet gibt es also gar keinen Versuch im Sinne des § 22 StGB, da Versuch und Vollendung zusammenfallen. Strafdrohung sind Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe." (wikipedia) - sind Dir das die paar Euros wert?)
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Manchmal verspeist man den Bären, und manchmal wird man eben vom Bären verspeist…
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