@ Vince:
Tu mir doch den Gefallen und zieh nicht solche Vergleiche... find ich reichlich unpassend... sorry...
@ Mars:
1.) Also verarschen lassen sich die da oben mit Sicherheit nicht und nur weil Du das Preisgeld verschenktes Geld nennen willst, wird das Ganze abgenickt oder so.
--> "Es darf ein Startgeld bzw. Turnierbeitrag in Höhe von 15,-€ erhoben werden, dieser Betrag darf ausschließlich zur Deckung der Turnierkosten verwendet werden."
--> "Es dürfen ausschließlich !gesponsorte! Sachpreise im maximalen Wert (unabhängig der Spielerzahl o.ä.) von 60€ ausgezahlt werden."
2.) Oh ja, das LKA, OA o.ä. wird Dir sicherlich auf die Füße treten, auch wenn nicht um Geld gespielt wird (was in Deinem Beispiel aber eh der Fall ist). Denn das Spiel bleibt das Gleiche und auch ohne Einsatz wäre es (dem Gesetz nach) ein Glücksspiel.
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