Zitat:
Zitat von Sam Razr
Schon, aber da es keinen käuflich erwerblichen Soundtrack dazu gibt, ist es nicht unbedingt illegal. Müsste man prüfen lassen
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Ob es einen separat zu erwerbenden Soundtrack gibt oder nicht, ist vollkommen belanglos. Jegliches Musikstück ist urheberrechtlich geschützt, sofern nicht anders vermerkt. Da es sich hier um den Soundtrack eines Spiels handelt, wäre mindestens das Urheberrecht des Spiels selbst verletzt bzw. des Inhabers der Rechte an dem Spiel und dessen Inhalte. Ganz simple Sache. Sollte ich komplett daneben liegen, lasse ich mich gerne eines Besseren belehren, bezweifle es aber.
KosmoK